Auf den 1. Januar 2016 tritt die neue Regelung über die biologische Pflanzenzüchtung in Kraft. Bio Suisse definiert im Teil II, Kapitel 2.2.2 der Richtlinien die biologische Pflanzenzüchtung und die zugelassenen Methoden. Alle Sorten wurden in fünf Kategorien eingeteilt:
- Kategorie I
Die Sorten sind ausschliesslich mit zugelassenen Methoden unter Biobedingungen gezüchtet. - Kategorie II
Die Sorten sind für den biologischen Landbau gezüchtet und teilweise unter Biobedingungen selektiert und geprüft, aber die Züchtungsprogramme erfüllen die Anforderungen nicht vollständig. - Kategorie III
Die Sorten wurden konventionell gezüchtet oder die Herkunft ist nicht bekannt. - Kategorie IV
Das Sorten stammen aus Züchtungsprogrammen, welche mit kritischen Züchtungsmethoden gezüchtet wurden, die bei Bio Suisse unerwünscht sind. - Kategorie X
Das X steht bei allen Pro Specie Rara-Sorten, Konservationssorten, Nischensorten und Hofsorten. Diese werden nicht nach ihrer Züchtungsmethode eingeteilt, weil diese Sorten und Vermehrungen grundsätzlich gefördert werden sollen.
Somit ist nun für alle Knospe-Produzenten sichtbar welche Sorten sie bevorzugen sollen. Erst, wenn die Versorgung mit mehreren Sorten aus verschiedenen Biozüchtungsprogrammen für eine Art gut ist, wird die Verwendung von Sorten aus konventioneller Zucht eingeschränkt.
Neu ist der Anbau von Hybridraps nicht mehr zugelassen, da dieser in der Regel mit einer umstrittenen Züchtungsmethode gezüchtet wird. Beatrice Scheurer
Weiterführende Informationen
Sortenlisten und Bezugsadressen (Rubrik Pflanzenbau)
Das gilt neu im Biolandbau 2016 (Seite 2; FiBL-Shop)
Bioregelwerk (Rubrik Aktuell)