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Das gilt im Jahr 2012 neu bei der Knospe

Meldung  | 

Ab 1.1.2015 werden auf Knospe-Betrieben auch alle Mastrinder und Mastochsen Zugang zur Weide haben.

Auf Anfang 2012 gibt es im Bioregelwerk wiederum ein paar Neuerungen. Die entsprechenden Dokumente sind bereits erhältlich und können weiter unten per Link abgerufen werden. Nachstehend die wichtigsten Änderungen in Kürze:

Pflichtmitgliedschaft Verkehrsmilchproduzenten

Die Unterscheidung zwischen Normal- und Minimalmitgliedschaft wird aufgehoben. Weiterhin ist jeder Produzent von Knospe-Verkehrsmilch verpflichtet, Mitglied bei einer zugelassenen Biomilchorganisation zu sein. Unter bestimmten Bedingungen können sich Produzenten auch alternativ bei Bio Suisse registrieren lassen (siehe Weisung «Verkehrsmilchproduzenten»).

Schweinehaltung

In der Weisung „Schweinehaltung“ wurden einige Stall- und Auslaufmasse angepasst. Zudem gibt es Neuerungen bei der Haltung von Zuchtsauen, Galtsauen und in der Freilandhaltung; so ist neu für Galtsauen, Aufzuchtferkel, Mastschweine, Remonten und Eber ein permanenter Auslauf vorgeschrieben. Bei dieser Neuerung, sowie für die geänderten Stallmasse, gilt für bestehende Anlagen eine Übergangsfrist bis Ende 2020. Bei Neu- und Umbauten sind die neuen Masse jedoch bereits ab dem 1. Januar 2012 verbindlich.

Biodiversität

In der neuen Richtlinie zur Biodiversität werden die bisherigen Leistungen der Knospe-Betriebe zur Förderung der Biodiversität zusammengefasst. Die dazugehörende Weisung enthält einen Massnahmenkatalog, aus welchem jeder Betrieb ab dem 1. Januar 2015 eine bestimmte Anzahl an Fördermassnahmen auswählen kann und umsetzen muss. Der Massnahmenkatalog wird erst im Jahr 2012 fertiggestellt und in Kraft gesetzt.

Weidegang für Mastrinder und Mastochsen

Für Mastrinder und Mastochsen ist neu der Weidegang zusätzlich zum RAUS-Programm des Bundes obligatorisch. Ausgenommen von der Regelung sind weibliche und männliche Tiere bis 120 Tage sowie Stiere und Mastkälber. Für neue Knospe-Betriebe gilt die Regelung ab 1.1.2012, für am 31.12.2011 bestehende Knospe-Betriebe gilt eine Übergangsfrist bis 31.12.2014.

Speisefischproduktion

Die ganze Weisung wurde überarbeitet.

Aktualisierte Dokumente

Das gilt neu im Biolandbau 2012
Dieses Merkblatt zeigt auf vier Seiten, was bei Bioverodung, Knospe, Demeter, Kagfreiland und Bio Weide-Beef ändert. Das Merkblatt wurde zusammen mit der Dezemberausgabe von bioaktuell an alle Knospe-Betriebe verschickt.
Das gilt neu (FiBL-Shop)

Bioregelwerk 2012
Die einzelnen Teile des Bioregelwerks 2012 (Richtlinien, Weisungen usw.) werden in der Rubrik „Das Bioregelwerk“ laufend aufgeschaltet.
Das Bioregelwerk

Hier einzelne Dokumente, die soeben fertig gestellt wurden:

Merkblatt Fütterungsrichtlinien 2012
Die Publikation zeigt in übersichtlicher Form, was genau im Bereich Fütterung gilt.
Merkblatt Fütterungsrichtlinien (FiBL-Shop)

Kurzfassung der Biorichtlinien 2012

Die Broschüre gibt auf wenigen Seiten einen Überblick über die Anforderungen des Biolandbaus.
Kurzfassung (FiBL-Shop)

Betriebsmittelliste 2012
Die Betriebsmittelliste steht elektronisch bereits zur Verfügung. In gedruckter Form wird sie, wie jedes Jahr, zusammen mit der ersten Nummer von bioaktuell an alle Knospe-Betriebe verschickt.
Betriebsmittelliste 2012 (FiBL-Shop)


Autoren: Stefanie Kremmel (Bio Suisse), Res Schmutz (FiBL)

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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