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Die Sortenliste «Futterbau und übrige Ackerkulturen 2016» ist da

Meldung  | 

Die Liste beinhaltet die verfügbaren Sorten von Mais, Körnerleguminosen, Ölsaaten, Rüben, Zwischenfutter und Gründüngungen sowie Futterbaumischungen. Sie wird jährlich an einer Sitzung mit Vertretern der Saatgutfirmen, dem FiBL und Bio Suisse diskutiert und aktualisiert. Im Vergleich zum vorherigen Jahr wurden einige Änderungen bei der Sortenwahl und Einstufung vorgenommen. Die Änderungen in den Einstufungen sind rot markiert. Es lohnt sich also, die Sortenliste anzuschauen. In der Sortenliste wird das Reglement verständlich beschrieben und erklärt, auf was beim Samenkauf zu achten ist. Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit an die Saatgutstelle.

Zur Erinnerung: Bei Arten, die in Stufe 1 und 2 eingeteilt sind, ist der Gebrauch von Biosaatgut obligatorisch. Für die Stufe 2 sind für gewisse Gründe Ausnahmebewilligungen möglich. Diese beantragen Sie auf www.organicxseeds.ch, auch wenn es momentan kein Angebot in Bio gibt. Die Bewilligung ist in diesem Fall kostenneutral. Für die Arten der Stufe 3 ist der Gebrauch von Biosaatgut nicht obligatorisch, sofern das gewünschte Saatgut nicht in Bioqualität zur Verfügung steht. Für die Kontrolle drucken Sie sich eine Bestätigung auf www.organicxseeds.ch aus, wofür Sie sich einmalig registrieren und ein Konto eröffnen müssen.

Bei Gebrauch von konventionellem Saatgut muss belegt werden, dass es nicht behandelt wurde mit Substanzen, die nicht in der FiBL Betriebsmittelliste aufgeführt sind. Für die Biokontrolle müssen Verpackungen, Lieferscheinen und Rechnungen mit dem Vermerk «Nicht behandelt» bereit liegen.

Gründüngungen und Zwischenfutter

In Frankreich zum Beispiel muss der Bioanteil mindestens 70 Prozent betragen. Auch in der Schweiz sind die Saatguthändler und Bio Suisse bestrebt, den Bioanteil in den Mischungen zu erhöhen. Neu müssen die 100er, 200er und 300er Mischungen mindestens einen Bioanteil von 60 Prozent enthalten, die 400er Mischungen einen Bioanteil von 40 Prozent.

Landwirte, die ihre Mischungen selber zusammenstellen müssen gewährleisten, dass die verschiedenen Komponenten Bioqualität aufweisen, für einzelne Komponenten muss jeweils eine Bewilligung eingeholt werden. Spezialmischungen müssen je nachdem, welcher Standardmischung sie entsprechen, mit den korrespondierenden Bioanteilen gemischt werden. Für nichtbiologische Arten, die in Stufe 1 oder 2 eingeteilt sind, muss eine Ausnahmebewilligung eingeholt werden.

Sortenliste «Futterbau und übrige Ackerkulturen 2016 (FiBL-Shop)

Herzlichen Dank an die Vertreter der Saatgutfirmen, Bio Suisse und FiBL, die daran mitgewirkt haben. MK

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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