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Die Sortenliste «Futterbau und übrige Ackerkulturen» 2017 ist da

Meldung  | 

Die Liste beinhaltet die verfügbaren Sorten von Mais, Körnerleguminosen, Ölsaaten, Rüben, Zwischenfutter und Gründüngungen sowie Futterbaumischungen.

Es wurden einige Änderungen bei der Sortenwahl und bei der Einstufung vorgenommen, letztere sind in der Liste rot markiert. Die Saatgutfirmen bieten neue frühreife Maissorten in Bioqualität an, auch eine spätreife Sorte für das Tessin ist dieses Jahr im Angebot. Sativa bietet für 2017 eine zweite Liniensorte beim Mais an. Auch bei den Eiweisserbsen, Ackerbohnen, Linsen, beim Lein und bei den Futtermischungen gab es Änderungen. Es lohnt sich also, die Sortenliste anzuschauen und Neues zu entdecken.

Beim Gebrauch von konventionellem Saatgut muss belegt werden, dass es nicht behandelt wurde mit Substanzen, die nicht in der Betriebsmittelliste des FiBL aufgeführt sind. Für die Biokontrolle müssen Verpackungen, Lieferscheinen und Rechnungen mit dem Vermerk «Nicht behandelt» bereit liegen.

Futterbaumischungen und Gründüngungen

In Frankreich zum Beispiel muss der Bioanteil mindestens 70 Prozent betragen. Auch in der Schweiz sind die Saatguthändler und Bio Suisse bestrebt, den Bioanteil in den Mischungen zu erhöhen. Allerdings sind die Schweizer Futtermischungen dank der Aktivitäten der AGFF weitaus komplexer und differenzierter. So liegt der Bioanteil für 400er Mischungen nach wie vor bei 40 Prozent, da sie Arten enthalten, die nicht konkurrenzstark sind und daher fast nicht unter Biobedingungen vermehrbar sind. Immerhin wurde der Bioanteil bei zweijährigen und zwei- bis dreijährigen Mischungen (200er und 230er) von 60 auf 70 Prozent erhöht.

Überblick über die Mindestanteile Bio:

  • Einjährige Mischungen (100er): 60 %
  • Zweijährige Mischungen (200er): 70 % (neu ab 2017)
  • Zwei- bis dreijährige Mischungen (230er): 70 % (neu ab 2017)
  • Dreijährige Miscungen (300er): 60 %
  • Mehrjährige Mischungen (400er): 40 %

Landwirte, die ihre Mischungen selber zusammenstellen, müssen gewährleisten, dass die verschiedenen Komponenten Bioqualität aufweisen, für einzelne Komponenten muss jeweils eine Bewilligung eingeholt werden. Spezialmischungen müssen je nachdem, welcher Standardmischung sie entsprechen, mit den korrespondierenden Bioanteilen gemischt werden.

Zur Erinnerung: Bei Arten, die in Stufe 1 und 2 eingeteilt sind, ist der Gebrauch von Biosaatgut obligatorisch. Für die Stufe 2 sind für gewisse Gründe Ausnahmebewilligungen möglich. Diese beantragen Sie auf www.organicxseeds.ch, auch wenn es momentan kein Angebot in Bio gibt. Die Bewilligung ist in diesem Fall kostenneutral. Für die Arten der Stufe 3 ist der Gebrauch von Biosaatgut nicht obligatorisch, sofern das gewünschte Saatgut nicht in Bioqualität zur Verfügung steht. Für die Kontrolle drucken Sie sich eine Bestätigung auf www.organicxseeds.ch aus, wofür Sie sich einmalig registrieren und ein Konto eröffnen müssen.

Sortenliste «Futterbau und übrige Ackerkulturen» (FiBL-Shop)

Weitere Sortenlisten

Sortenliste Biogetreide (FiBL-Shop)

Sortenliste Biokartoffeln (FiBL-Shop

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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