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Durch Bodenbedeckung Erosion vermeiden

Meldung  | 

Im Bioackerbau müssen 50 % der offenen Ackerfläche (ohne Bunt- und Rotationsbrache) ausserhalb der Vegetationsperiode zwischen dem 15. November und dem 15. Februar mit einer Pflanzendecke belegt sein. Dafür werden folgende Flächen angerechnet:

  • überwinternde Kulturen
  • im laufenden Jahr angelegte Kunstwiesen
  • Zwischenkulturen
  • Gründüngungen
  • abgeerntete Kulturen mit intaktem Wurzelwerk

Die ganzjährig begrünten Flächen zählen nicht dazu. Diese Regelung ist also relativ einfach einzuhalten. Wünschenswert und im Interesse der Bodenfruchtbarkeit wären eine möglichst ganzjährige Bodenbedeckung, d.h. 100 % statt nur 50 %. Der Bioackerbauer hat mit der zurzeit geltenden Regelung einen grossen Spielraum und kann selber entscheiden, welche Böden er wann pflügen will.

Vor drei Jahren wurde der Bodenschutzindex im Sinne einer Vereinfachung der Kontrolle abgeschafft. Der Grund war das umstrittene Punktesystem und die relativ komplizierte Berechnung. Der Bodenschutzindex war in der Praxis aber gut eingeführt und im Winter waren praktisch alle Flächen bedeckt. Die Wirkung war gut und die grossen Nitratschübe in den Vorwintermonaten und die Erosion konnten wirksam verhindert werden.

Die aktuell geltende Regelung im ÖLN sieht eine Bedeckung mit Winterkulturen oder eine Gründüngungen bzw. Zwischenfutter vor. Diese müssen den Boden aber nur noch bis zum 15. November decken. Deshalb ist es nicht verwunderlich, wenn aktuell beim über Land fahren viele unbewachsene Flächen sichtbar sind. Mit dem frühen Wintereinbruch sind die kälteempfindlichen Zwischenkulturen abgefroren. Das Wurzelwerk verhindert noch eine Zeitlang die Erosion, im besten Fall bis Anfang Jahr. Die Regelung für Biobetriebe ist somit strenger und schützt die Böden besser vor Erosion und Nährstoffauswaschung.

Für weiterführende Informationen siehe:
Merkblatt Bodenschutz und Fruchtfolge (im FiBL-Shop)

Ansprechpartner Ackerbau:

Hansueli Dierauer
FiBL Beratung
Tel. 062 865 72 65
Fax 062 865 72 73
Mobil 079 743 34 02
hansueli.dierauer(at)fibl.org
www.fibl.org

Ansprechpartner Gemüsebau:

Martin Lichtenhahn
FiBL Beratung
Tel. 032 313 44 60
Fax 032 313 44 62
Mobil 079 318 16 46
martin.lichtenhahn(at)fibl.org
www.fibl.org

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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