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Erosion der Erosions-Checkliste

Meldung  | 

Das kartierte Erosionsrisiko: Alle rot markierten Fruchtfolgeflächen sind potenziell gefährdet. (Karte BAFU) Ausschnitt aus der Erosionsrisikokarte bei Neunkirch SH. (Karte: BAFU)

Das kartierte Erosionsrisiko: Alle rot markierten Fruchtfolgeflächen sind potenziell gefährdet. (Karte BAFU) Ausschnitt aus der Erosionsrisikokarte bei Neunkirch SH. (Karte: BAFU)

Mit der neuen Agrarpolitik hat der Bund strengere Vorschriften für den Erosionsschutz eingeführt. Wer einen Erosionsfall hat, wird künftig durch Minus- und Pluspunkte auf einer Checkliste bewertet. Fällt die Bilanz ungenügend aus, hat dies Folgen. Die Regelung hat namentlich bei den Kartoffelproduzenten Protest hervorgerufen. Dieser zeigt nun offenbar Wirkung.

Viel einleuchtender hätte man das Problem nicht schildern können: Ruedi Vögele, Bioackerbauer mit einer Fruchtfolgefläche von 31 Hektaren hatte diesen Sommer in einem Kartoffelfeld einen Erosionsfall. Nach starken Niederschlägen flutete das Wasser einen Teil seines Feldes, was zu einer markanten Abschwemmung von Oberbodenmaterial führte.

Arbeitsgruppe aufgrund von Protesten

Gemäss der ab kommendem Januar gültigen neuen Direktzahlungsverordnung müsste Vögele aufgrund des Ereignisses eine Checkliste ausfüllen. Mit dem «Beurteilungsformular Bekämpfung von Erosion auf Ackerparzellen» will der Bund eruieren, ob ein Erosionsereignis durch äussere Umstände oder fahrlässiges Verhaltens des Bewirtschafters ausgelöst wurde (siehe Formular).

Dieses Formular füllte Vögele am Donnerstag anlässlich der Kartoffeltagung des FiBL vor grossem Publikum aus. Schnell wurde klar, warum das Formular namentlich bei Kartoffelproduzenten – sei es bio oder konventionell – grosse Unruhe ausgelöst hat. Wie Vögele aufzeigte, wäre es aufgrund der Gewichtung der Fragen in der Checkliste kaum mehr möglich, auf erosionsgefährdeten Flächen (alles was rot ist auf der Gefahren-Karte) ungestraft Kartoffeln zu produzieren.

Aufgrund der Proteste berief der Bund eine Arbeitsgruppe, die nun der Frage nachgeht, wie eine praktikable Lösung aussieht. Andreas Rüsch, Beratungsleiter am Strickhof, ist Mitglied dieser Arbeitsgruppe und konnte den versammelten Biokartoffelproduzenten von ersten Erfolgen der bäuerlichen Vertreter in diesem Gremium berichten.

Kein Zurück auf Feld 1

Nachdem das komplette Inkrafttreten der neuen Regelung zunächst schon für 2015 geplant war, wurde eine direktzahlungswirksame Sanktionierung von Erosionsfällen gemäss Rüsch nun auf Anfang 2017 verschoben. Zudem, so Rüsch, will das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) auch bei der Checkliste noch einmal über die Bücher gehen. Beim BLW sei man sehr willens, eine praktikable Lösung zu präsentieren, sagte Rüsch, der Druck für einen griffigen Vollzug komme hauptsächlich aus dem Bundesamt für Umwelt (BAFU).
Rüsch warnte die Produzenten aber vor dem Irrglauben, dass der Erosionsschutz künftig ähnlich geregelt sein werde, wie bis anhin. Das BAFU sei nicht bereit, auf Feld eins zurückzukehren, möglich sei allenfalls eine Lockerung des vorgeschlagenen Punktesystems. akr


Weiterführende Informationen


Beurteilungsformular Bekämpfung von Erosion auf Ackerparzellen (121.9 KB)

Erosions-Gefahrenkarte der Schweiz (Webseite map.geo.admin.ch des Bundes)

Das gilt bei Bodenschutz und Fruchtfolge (Rubrik Pflanzenbau)

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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