Diese Website unterstützt Internet Explorer 11 nicht mehr. Bitte nutzen Sie zur besseren Ansicht und Bedienbarkeit einen aktuelleren Browser wie z.B. Firefox, Chrome
FiBL
Bio Suisse
Logo
Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

Für eine Qualitätsstrategie ohne Gentechnik

Meldung  | 

Die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen ist im Biolandbau weltweit verboten. Deren Einführung wäre mit massivem Mehraufwand sowohl für die gesamte Landwirtschaft wie auch für die Verarbeitungskette verbunden. Bio Suisse lehnt die Änderungen des Gentechnikgesetzes sowie die Koexistenzverordnung ab und fordert die Umsetzung der Qualitätsstrategie, durch die sich die Schweiz als gentechnikfreies Land mit einer nachhaltig produzierenden Landwirtschaft profilieren kann.

Sowohl die Gesetzgebungen der Schweiz und der EU als auch die Richtlinien der Bio-Organisationen verbieten den Einsatz von gentechnisch veränderten Tieren und Pflanzen (GVO). Die gesamte Biowertschöpfungskette arbeitet mit GVO-freien Prozessen. GVO-freie Lebensmittel sind von den Konsumenten erwünscht und erzielen hohe Wertschöpfung. Die stark wachsende Biobranche ist deshalb von der Koexistenzfrage besonders betroffen. «Mit der Einführung von GVO in der Schweizer Landwirtschaft haben wir ausschliesslich höhere Kosten und Nachteile am Markt zu erwarten, etwa in Form von durch GVO verunreinigten und von den Konsumenten nicht akzeptierten Produkten», erklärt Bio Suisse Präsident Urs Brändli.

Mit der neuen Agrarpolitik 2014-17 wurde die Qualitätsstrategie gesetzlich verankert. Viele wichtige Akteure der Ernährungskette haben in der dazu erarbeiteten Qualitätscharta festgehalten, dass die Landwirtschaft zur Nutzung ihrer Marktchancen auf gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere verzichtet. Auch der Weltagrarbericht stellt fest, dass der Einsatz von GVO viele Probleme hervorrufen würde, denen Kontroversen über Technik, Politik, Umwelt, Rechte am geistigen Eigentum, Biosicherheit und Handel zugrunde lägen. Bio Suisse verlangt, dass sich die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft auf allen Märkten als GVO-frei profiliert, die bekannten Probleme mit GVO vermeidet und die auf eine Qualitätsstrategie der Schweiz gestützten Marktchancen gezielt nutzt. Das Parlament hat die Verlängerung des Moratoriums mit grossem Mehr beschlossen. In seinem Auftrag wird bis Mitte 2016 eine Kosten-Nutzen-Abwägung erstellt. Bio Suisse nimmt mit Erstaunen zur Kenntnis, dass die Änderung des Gentechnikgesetzes sowie die Koexistenzverordnung vorgelegt werden, noch bevor die vom Parlament beschlossene Kosten-Nutzen-Abwägung vorliegt.
Der Dachverband der der Schweizer Biolandbau-Organisationen fordert: Bevor gegebenenfalls ein Gesetzgebungsprozesses wieder aufgenommen wird, ist unbedingt der Bericht des Bundesrates abzuwarten. Bio Suisse spricht sich klar gegen die Einführung gentechnisch veränderter Organismen in der ganzen Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft aus und lehnt die vorliegende Revision des Gentechnikgesetzes und die Koexistenzverordnung ab.

Medienmitteilung (Webseite Bio Suisse)

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

Möchten Sie die Website zum Home-Bildschirm hinzufügen?
tippen und dann zum Befehl zum Home-Bildschirm hinzufügen nach unten scrollen.