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GVO: Keine Regelung der Koexistenz auf Vorrat!

Meldung  | 

Bio Suisse begrüsst die Verlängerung des Gentechnik-Anbaumoratoriums. Für eine Regelung der Koexistenz auf Vorrat besteht bis auf weiteres keine Notwendigkeit. Bio Suisse fordert den Bundesrat auf, die Vorlage zu entflechten.

In der Schweiz besteht seit der Volksabstimmung im Jahr 2005 ein Anbaumoratorium für gentechnisch veränderte Pflanzen. Dieses wurde später vom Parlament bis 2017 verlängert. Als einziges Land Europas verzichtet die Schweiz auch auf den Import von Gentech-Futtermitteln. Der Verzicht auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ist Bestandteil der meisten Labels wie Suisse Garantie, IP-Suisse oder der Marke Knospe von Bio Suisse. Zudem ist die GVO-freie Produktion auch in der «Qualitätscharta» festgehalten, der Qualitätsstrategie, die der Bund mit den wichtigen Branchenplayern verabschiedet hat. Diese einmalige Positionierung im Markt würde durch eine Koexistenzregelung auf einen Schlag vernichtet.

Der Bundesrat möchte das Moratorium bis 2021 ausdehnen und gleichzeitig die Grundlagen für den Anbau von GVO schaffen. Bio Suisse fordert den Bundesrat auf, die zwei Anliegen wieder zu entflechten. Eine Gesetzgebung auf Vorrat ist bürokratischer Leerlauf, widerspricht dem Branchenwillen und setzt falsche Signale. Zudem sind auch nach Auffassung des Bundesrats noch viele Fragen zur Gentechnik offen. Nicht nur die Schweizer Biobauern wären stark betroffen durch den Anbau von GVO. Bio Suisse verlangt eine Moratoriumsverlängerung auf unbestimmte Zeit.

Eine Koexistenzregelung ist frühestens dann nötig, wenn sich eine Mehrheit der Bevölkerung dafür entscheidet, das Moratorium aufzuheben. Eine weitere Voraussetzung ist eine verlässliche Risikobewertung der umstrittenen neuen gentechnischen Zuchtmethoden wie CRISPR/CAS oder ZFN.

Weiterführende Informationen

Medienmitteilungen (Webseite Bio Suisse)

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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