Diese Website unterstützt Internet Explorer 11 nicht mehr. Bitte nutzen Sie zur besseren Ansicht und Bedienbarkeit einen aktuelleren Browser wie z.B. Firefox, Chrome
FiBL
Bio Suisse
Logo
Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

Handel mit Bioprodukten zwischen der Schweiz und den USA wird erleichtert

Meldung  | 

Die Schweiz und die USA haben sich auf die gegenseitige Anerkennung ihrer Standards für Bioprodukte geeinigt. Bundesrat Johann Schneider-Ammann hat am 8.7.2015 in Washington das zwischen dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und dem United States Departement of Agriculture ausgehandelte Äquivalenzarrangement unterzeichnet. Das Arrangement erleichtert den Handel mit Bioprodukten. Es tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Und weiter schreibt das BLW in seiner Medienmitteilung: Die mit dem Äquivalenzarrangement geltende gegenseitige Anerkennung wird sich positiv auswirken. Der Handel für Bioprodukte wird stark vereinfacht und erleichtert. Dank des Arrangements steht der Schweizer Biobranche der stark wachsende Biomarkt der USA offen und die bestehenden Benachteiligungen gegenüber Mitbewerbern in der EU, die bereits ein ähnliches Arrangement mit den USA hat, fallen weg. Das ist für verschiedene Unternehmen der Schweizer Nahrungsmittelindustrie, die seit einiger Zeit auf den Abschluss einer Übereinkunft warten, von grosser Bedeutung. Das Arrangement führt zudem zu einer Verringerung des administrativen Aufwandes und der Kosten für die Unternehmen.

Das Äquivalenzarrangement gilt für Bioprodukte, die in der Schweiz oder in den USA erzeugt oder hergestellt, verarbeitet oder verpackt wurden. Demnach fallen auch Produkte, die im Einklang mit den jeweiligen Gesetzgebungen in die USA oder die Schweiz importiert und dort weiterverarbeitet oder verpackt werden, in den Geltungsbereich des Arrangements.

Einschränkungen für tierische Produkte

Einschränkungen gelten analog zum Arrangement zwischen den USA und der EU für tierische Bioprodukte aus der Schweiz wie zum Beispiel Käse oder Trockenfleisch, die von Tieren stammen müssen, die nicht mit Antibiotika behandelt wurden. Zudem müssen Bioweine aus den USA oder aus der Schweiz jeweils die besonderen Herstellungs- und Kennzeichnungsregeln gemäss den Biovorschriften des Bestimmunglandes erfüllen. Es braucht aber sowohl für tierische Produkte wie auch für Wein keine separate Zertifizierung. pd/RS

Medienmitteilung des BLW (Webseite des Bundes)

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

Möchten Sie die Website zum Home-Bildschirm hinzufügen?
tippen und dann zum Befehl zum Home-Bildschirm hinzufügen nach unten scrollen.