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Ist die Vermarktung von Brennnesselgülle erlaubt?

Meldung  | 

Die vor kurzer Zeit geänderte Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSMV) weckte bei einigen Bauern die Frage, ob das Ausbringen auf Kulturen oder den Vertrieb von pflanzlichen Präparaten wie zum Beispiel Brennnessel Gülle, noch erlaubt sei. Die neue Verordnung ändert die aktuelle Handhabung nicht, es gelten weiterhin folgende Punkte:

  • Pflanzliche Extrakte sind erlaubt, wenn sie durch den Landwirt hergestellt werden und zur Düngung der eigenen Kulturen dienen.
    Pflanzliche Extrakte dürfen nicht anderen Knospe- oder Demeter-Bauern verkauft werden, wenn sie nicht auf der Betriebsmittelliste des FiBL aufgeführt sind.
  • Pflanzliche Extrakte, die in der Betriebsmittelliste Aufnahme fanden, sind in den Kategorien «Pflanzenschutzmittel» oder «Dünger» aufgeführt. Eine allfällige pflanzenschutzliche Teilwirkung (gegen Schädlinge oder Krankheiten) darf bei Produkten, die unter der Rubrik «Dünger» eingeteilt sind, nicht erwähnt werden.

Die Überarbeitung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSMV) hatte zum Ziel, sie an die kürzlich vorgenommenen Änderungen des europäischen Rechts anzupassen. Die neue Fassung trat am 1. Juli 2011 in Kraft.

Postulat von Francine John-Calame, Nationalrätin

Am 18.03.2011 hat Frau John-Calame folgendes von 70 ParlamentarierInnen mitunterzeichnetes Postulat eingereicht:
«Der Bundesrat wird beauftragt, die Pflanzenschutzmittelverordnung zu ergänzen: Natürliche Pflanzenschutzmittel aus pflanzlichen oder mineralischen Stoffen sollen vom Zulassungsverfahren, das für die agrochemische Industrie vorgesehen ist, ausgenommen werden, oder deren Zulassung soll einer im Biolandbau tätigen Kontroll- und Zertifizierungsstelle, beispielsweise Ecocert, übertragen werden». In seiner Antwort vom 11.05.2011 anerkennt der Bundesrat, dass die Bewilligung von natürlichen Stoffen problematisch ist. Es wird wird geprüft «eine Liste von Pflanzen oder Mineralstoffen zu erstellen, deren Extrakte ohne Bewilligung in Verkehr gebracht werden könnten. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement wird die Möglichkeit prüfen, eine solche Bestimmung in die Verordnung aufzunehmen. Diese Liste könnte jedoch nur Pflanzen oder Mineralien umfassen, deren Unschädlichkeit nachgewiesen ist». Der Bundesrat hat demzufolge vorgeschlagen, das Postulat abzulehnen.

Auf Grund dieses Postulats haben Bio Suisse und das FiBL das Gespräch mit dem BLW gesucht, um eine Umsetzung der Vorschläge in Gang zu bringen.

Stellungnahme des FiBL

Im Allgemeinen ist das Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln aus Pflanzenextrakten, Mikroorganismen oder ähnlichen biotauglichen Stoffen in der EU schwieriger als in der Schweiz. Da die Schweiz sich an die Änderungen der EU-Vorschriften anpassen muss, wird das Verfahren in der Schweiz auch komplizierter werden. Der Bundesrat hat aber noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, unabhängig von der EU zu handeln.

Die Schwierigkeiten der Bewilligung von Pflanzenschutzmitteln aus Pflanzenextrakten, Mikroorganismen oder ähnlichen biotauglichen Stoffen sind auf internationaler Ebene erkannt. Im Rahmen eines europäischen Projektes ( www.rebeca-net.de) hat eine Gruppe von Fachleuten detaillierte Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Dieses Jahr beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe der OECD, die Bio Pesticides Steering Group, intensiv mit der Ausarbeitung von Lösungsansätzen. Das FiBL ist in diesen Gruppen vertreten. Zurzeit bemüht man sich in der Schweiz mit den Bundesbehörden Gespräche aufzunehmen. Solche Anstrengungen sind zu begrüssen, da es nicht verständlich ist, dass Produkte wie zum Beispiel Lezithin oder Backpulver dasselbe Bewilligungsverfahren durchlaufen müssen wie chemische Produkte, die bisher in unserer Umwelt noch nicht vorhanden waren. Nun geht es darum, dass diese Fragen auf Bundesebene vorrangig behandelt werden.

Gleichzeitig muss eingeräumt werden, dass gewisse natürliche Produkte sehr giftig sind. Das FiBL und Bio Suisse unterstützen die Idee einer kompletten Abschaffung des Bewilligungsverfahrens nicht. Bio Suisse wird weiterhin fordern, dass pflanzliche Extrakte, die kommerzialisiert werden sollen, das bisherige Verfahren durchlaufen müssen, um auf die Betriebsmittelliste zu gelangen.

Weiterführende Informationen

Pflanzenbehandlungen mit Pflanzenextrakten (Rubrik Pflanzenbau)

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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