Sie suchen von einer bestimmten Sorte Biosaatgut, finden aber keines. Die Internetseite www.organicxseeds.ch zeigt an, dass bei keinem Saatguthändler von der gesuchten Sorte noch Biosaatgut vorrätig ist. Schon bald sollte gesät werden. Was ist zu tun?
Die gewünschte Sorte ist eingeteilt in Stufe 3 (Bio-Wunsch)
Sie können nichtbiologisches, ungebeiztes Saatgut zukaufen. Es ist keine Ausnahmebewilligung erforderlich. Aber Achtung: Sie müssen bei der Biokontrolle belegen, dass das Saatgut nicht gebeizt war. Das heisst, «ungebeizt» muss auf den Etiketten, Lieferscheinen und Rechnungen vermerkt sein.
Die gewünschte Sorte ist eingeteilt in Stufe 1 (Bio-Pflicht) oder Stufe 2 (Bio-Regel)
Sie müssen Biosaatgut einer andere Sorte der gleichen Art (Gruppe) oder Untergruppe verwenden. Wenn Sie kein Biosaatgut einer für Ihren Betrieb geeignete Sorte finden und ungebeiztes, konventionelles Saatgut einsetzen möchten, müssen Sie vorgängig eine Ausnahmegenehmigung einholen.
Mögliche Ausnahmegründe
Wenn Ihre gewünschte Sorte in Stufe 2 eingeteilt ist, haben Sie die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Dabei müssen Sie begründen, weshalb keine Alternativsorte eingesetzt werden kann (z.B. besondere Bodenverhältnisse, spezielle Anforderungen des Abnehmers usw.)
Wenn Ihre gewünschte Sorte in Stufe 1 eingeteilt ist, sind nur folgende Begründungen für eine Ausnahmegenehmigung zulässig: Sortenversuch, Anbau von Sorten zur Erhaltung der genetischen Vielfalt, Basissaatgut zur Herstellung von Biosaatgut.
Gesuch einreichen – die verschiedenen Möglichkeiten
- Telefonieren an 062 865 72 08 (Andreas Thommen),
wenn keine Antwort an 062 865 72 65 (Hansueli Dierauer, Stellvertreter) - E-Mail schicken an biosaatgut(at)fibl.org
Bitte keine andern Mailadressen verwenden! - Online-Gesuch stellen unter www.organicxseeds.ch
Sie erhalten innert fünf Arbeitstagen eine schriftliche Antwort. Möglicherweise bekommen Sie eine sofortige Antwort per Telefon und dazu eine schriftliche Antwort, die später als fünf Tage eintrifft.
Die Kosten für eine Ausnahmebewilligung beträgt für 1 bis 5 Sorten 50 Franken. Jede weitere gleichzeitig beantragte Sorte kostet zusätzlich 10 Franken.
Weiterführende Informationen
Ausnahmegesuche (Rubrik Biosaatgut auf dieser Webseite)