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Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

NEIN zu diesem Tierseuchengesetz

Meldung  | 

Stellungnahme von Urs Brändli, Präsident Bio Suisse

Das aktuell gültige Tierseuchengesetz trat vor 45 Jahren in Kraft. Dass in der jetzt überarbeiteten Vorlage der Präventionsgedanke stärker gewichtet werden soll, ist auch Bio Suisse ein Anliegen. Auch dass der tierquälerische Hausierhandel verboten wird, ist sehr begrüssenswert. Leider hat es der Gesetzgeber aber versäumt, vier wichtige Forderungen ernsthaft anzugehen:

  1. Staatliche Eingriffe und Zwangsmassnahmen erfolgen nur in den Kategorien «hochansteckende» und «auszurottende» Seuchen:
    Damit würde die Behandlung von Krankheiten - wenn sie in die Kategorie «zu bekämpfen» oder «zu überwachen» eingeteilt sind - in erster Linie Sache der Tierhalter. Das Bundesamt macht in diesen Kategorien Vorschläge und koordiniert allfällige Massnahmen, aber der Tierhalter entscheidet selber und trägt die Verantwortung dafür.
  2. Betroffene Landwirte wirken bei der Entscheidungsfindung mit, ihre Eigenverantwortung wird gestärkt:
    Die Tierhalter müssen verbindlich in den Entscheidungsprozess mit einbezogen werden, insbesondere bei der Kategorisierung der Seuchen und wenn staatliche Zwangsmassnahmen eingeführt werden sollen. Auch bisher waren die meisten Massnahmen ja völlig unbestritten. Eine Mitbeteiligung der direkt Betroffenen stützt gleichzeitig die Legitimation der zuständigen Ämter besser, wenn schwere Konsequenzen zu tragen sind. Und damit kann der zunehmenden Panikmache der Pharmaindustrie und ihrer Lobbyisten ein wirksamer Riegel vorgeschoben werden.
  3. Der Bund wird bei Schäden durch Zwangsmassnahmen entschädigungspflichtig (Impfschäden usw.):
    Treten Schäden durch staatliche Zwangsmassnahmen auf - wie dies bei der Blauzungenimpfung teilweise der Fall war - muss der Bund entschädigungspflichtig werden. Es braucht unabhängige Schiedsstellen zur Beurteilung der Fälle, wie dies im Kanton Zürich heute bereits der Fall ist. Aktuell hat ein betroffener Tierhalter kaum Chancen gegen die Behörde, und er muss Glück haben, wenn seine kantonale Seuchenkasse etwas an den Schaden zahlt – falls es in seinem Kanton denn überhaupt eine solche gibt!
  4. Alle Tierhalter/-innen werden gleich behandelt, keine kantonalen „Sonderzüglein“ mehr bei der Seuchenbekämpfung:
    Die Blauzungenkrankheit hat uns zur Genüge gezeigt, dass es eine wesentliche Rolle spielt, in welchem Kanton eine Impfung oder anderweitige Präventionsmassnahme verfügt wird. Die Sanktionen bei Verweigerung reichen vom polizeilichen Abtransport der Tiere und einigen 10'000 Franken Verfahrenskosten bis hin zum „Beide-Augen-Zudrücken“. Im Zeitalter der Globalisierung machen solche kantonalen Unterschiede in der Seuchenbekämpfung keinen Sinn. Der grassierende „Kantönligeist“ muss für eine wirksame Prävention der Gleichbehandlung für alle weichen!

Prävention fällt für uns Biobauern im Übrigen nicht nur in die Zuständigkeit des Tierseuchengesetzes. Die industrielle Massentierhaltung und die unsinnige Jagd nach Höchstleistungen belasten unsere Tiere. Sie führen zu einer einseitigen Zucht und zu höherer Krankheitsanfälligkeit. Prävention heisst für mich als Biobauer: tiergemässe Haltung und Fütterung, angemessene Leistung auf der Basis von betriebseigenem Futter, standortgerechte Züchtung auf robuste Tiere!

Wir Biobauernfamilien wünschen uns, dass Prävention in Zukunft umfassender verstanden wird. Der Umgang mit Tierseuchen - wie uns das Beispiel der Blauzungenkrankheit gezeigt hat - soll mit mehr Augenmass und unter Mitbeteiligung der direkt Betroffenen erfolgen. Die Tierhalter sollen ihre Selbstverantwortung besser wahrnehmen können und dabei von sinnvollen staatlichen Massnahmen unterstützt werden.

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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