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Referenzpreisliste 2017 Bioobstjungpflanzen veröffentlicht

Meldung  | 

Die Referenzpreisliste wird für die Berechnung der Lenkungsabgaben bei Obst- und Beerenjungpflanzen herangezogen. Die neue Liste ist gültig vom 1. Mai 2017 bis 30. April 2018.

Foto: FiBL, Andi Häseli

Die Bio Suisse-Richtlinien sehen im Teil II, Artikel 2.2.11 eine Preisabschöpfung auf Nicht-Schweizer Knospe Vermehrungsmaterial für Obst, Beeren und Nüsse vor, also für Knospe Ausland, EU-Bio, BioV und konventionell. Bei jeder Ausnahmebewilligung wird mindestens die Differenz zwischen realem Nettopreis des bewilligten Vermehrungsmaterials und dem Referenzpreis des Schweizer Knospe Vermehrungsmaterials erhoben und dem Antragsteller in Rechnung gestellt.

Was ist neu?

  • Es wurde präzisiert, dass bei Jungpflanzenproduzenten, die konventionelle Ware lediglich zur Aufschulung ohne weiteren Vermehrungsschritt einkaufen die Preisdifferenz zu Schweizer Knospe-Ware abgeschöpft wird. Sie müssen einen Antrag auf Ausnahmebewilligung bei der Biosaatgutstelle stellen.
  • In Ausnahmefällen berechnet die Saatgutstelle bei Importware die Lenkungsabgabe auf Basis des Einstandspreises des Vermehrungs- oder Handelsbetriebes.

Die Preise an und für sich haben gegenüber 2016 nicht geändert.

Die Referenzpreisliste wird auf folgender Seite zur Verfügung gestellt:
Lenkungsabgabe auf Jungpflanzen (Rubrik Obstbau)

Das System einer Abschöpfung der Preisdifferenz von CH-Knospe Jungpflanzen und solchen anderer Herkunft wurde 2013 installiert und wird mit vielen teils recht kontroversen Diskussionen und Beratungen immer weiter entwickelt. Es ist ein partizipativer Prozess, bei der Verband, Jungpflanzenproduzenten, Obst/Beerenbauern und die Beratung beteiligt sind. Die Produzenten können sich über die Fachgruppe Obst einbringen. Das Ergebnis dieses Prozesses fliesst jeweils in die neue Liste ein.

Was bezweckt Bio Suisse mit Lenkungsabgaben?

Auch für Ackerkulturen wie Kartoffeln, Getreide und Körnerleguminosen) wird die Preisdifferenz konventionell – bio abgeschöpft. Bei Kartoffeln bekommen die Landwirte mit jeder Bewilligung eine Rechnung, bei anderen Ackerkulturen zahlen sie einfach den Biopreis, die Abgabe wird vom Handel in einen Fonds eingezahlt.

Das Geld wird für die Förderung der jeweiligen Kulturen (Sortenversuche, Sortenlisten etc.) oder die Preisreduktion (für Biosaatkartoffeln) verwendet. Der Gedanke dahinter ist, dass Biolandwirte, die konventionelle bzw. nicht Schweizer Knospe Vermehrungsmaterial einsetzen, keinen finanziellen Vorteil gegenüber jenen haben, die Bio bzw Schweizer Knospe- Ware kaufen.

Dieses System des Preisausgleichs von Bio und konventionellem Vermehrungsmaterial ist weltweit einmalig. Die Bio-Organisationen in vielen EU Ländern würden dieses fortschrittliche System gerne einführen um Sortenversuche unter Bio-Bedingungen, Bio-Züchtung oder Listen mit biotauglichen Sorten etc. unterstützen zu können um den Biolandbau zu fördern. MK

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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