Der Bericht der Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung von Begleitmassnahmen im Rahmen eines allfälligen Abkommens Schweiz-EU im Agrar- und Lebensmittelbereich (FHAL) ist für Bio Suisse aus vier Gründen inakzeptabel:
1. Fehlende GVO-Freiheit
2. Einführung des sektoriellen Biolandbaus durch die Hintertür
3. Aufhebung der Höchsttierbestände
4. Stillstand in Ökologie und Tierwohl
Bio Suisse unterstützt zwar grundsätzlich die vorgeschlagene Qualitätsstrategie, verlangt aber inhaltliche Korrekturen.
vollständige Medienmitteilung (PDF, 50 KB; Webseite von Bio Suisse)