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Saatgutregelung bei Biosommereiweisserbsen wird kurzfristig gelockert

Meldung  | 

Nach dem Sommerweizen wurden auch die Sommereiweisserbsen von der Stufe 1 in die Stufe 2 umgeteilt. Somit ist es möglich, Ausnahmebewilligungen für konventionelles ungebeiztes Saatgut zu erteilen. Saatguthändler (Verkäufer) haben die Möglichkeit, die Gesuche für Ausnahmebewilligungen zu sammeln und auf einmal bei der Biosaatgutstelle einzureichen.

Die Massnahme wird damitbegründet, dass infolge von Auswinterung bei Biowintereiweisserbsenbeständen sowie durch eine rege Nachfrage von Saatgut für Mischkulturen das Biosaatgut ausverkauft ist.

Beim Verkauf von konventionellem ungebeiztem Saatgut wird bei den Händlern eine Lenkungsabgabe erhoben. Die Händler verkaufen den Produzenten das konventionelle Saatgut zum gleichen Preis wie Biosaatgut. Die Preisdifferenz wird in einem Fonds einbezahlt. Diese Mittel werden zweckgebunden zur Förderung von Biosaatgut eingesetzt.

Weiterführende Informationen

Sortenliste Ackerkulturen (FiBL-Shop)

Biosaatgut (Seite in der Rubrik Pflanzenbau)

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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