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Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

Umstellen auf Bio: Jetzt anmelden!

Meldung  | 

Gesucht sind insbesondere Betriebe mit Ackerbau und Weidemast

Die Anmeldefrist für den Start Anfang 2015 naht: Bis am 31. August können sich interessierte Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter für die biologische Bewirtschaftung anmelden. Die Umstellzeit beginnt für alle Betriebe am 1. Januar und dauert zwei Jahre. Die Anmeldung muss an folgende drei Stellen erfolgen (genaue Adressen unter dem Link "Umstellung generell"):

  • Kantonales Landwirtschaftsamt
    Damit der Kanton die Direktzahlungen anpassen kann.
  • Eine anerkannte Biokontrollstelle
    Damit die Biokontrolle und Zertifizierung reibungslos funktioniert.
  • Bio Suisse
    Bio Suisse ist der Dachverband der Biobauern und Inhaberin der Knospe. Die Zertifizierung mit dem Knospe Label ist praktisch für alle Biobetriebe Bedingung, die in Produkte in den Handel liefern oder liefern werden.

Absatz vor der Umstellung regeln

Es lohnt sich in jedem Fall, vor der Umstellung mit den möglichen Abnehmern Kontakt aufzunehmen und den Absatz zu sichern. Die Vermarktung von Umstellprodukten ist nicht ganz einfach. Aber der Handel sucht zum Beispiel Umstellbrotgetreide, Umstellraps und andere Ackerfrüchte.

Die Nachfrage nach Bioprodukten steigt stetig. Es fehlt vor allem an Ackerbaubetrieben mit Weidemast. Während gewisse Ackerfrüchte als Umstellprodukte gut vermarktet werden können ist dies bei Fleisch und Milch schwieriger. Bei der Umstellung von Milchviehbetrieben ist eine besonders genaue Abklärung nötig. Die Biomilch-Organisationen führen zum Teil Wartelisten für neue Produzenten.

Schrittweise Umstellung

Betriebe mit Wein, Obst- oder Zierpflanzen können eine Ausnahmebewilligung für schrittweise Umstellung beantragen, wenn die sofortige Umstellung aller Produktionszweige mit unzumutbaren Risiken verbunden ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn kein Markt für Umstellprodukte vorhanden ist. Ebenfalls bei Schweinen und Geflügel ist eine schrittweise Umstellung möglich. Nach fünf Jahren muss aber der ganze Betrieb umgestellt sein. Detaillierte Regelung siehe Bioregelwerk (Bio Suisse Richtlinien Teil II, Kapitel 1.3).

Beratung beanspruchen

Damit während der Umstellung keine unliebsamen Überraschungen eintreten, ist die Begleitung durch einen Bioberater oder eine Bioberaterin dringend zu empfehlen. RS

Weiterführende Informationen:

Umstellung generell (Rubrik Umstellung)
Absatz Umstellprodukte (Rubrik Umstellung)
Biomarkt (Rubrik Markt)
Bioberatung (Rubrik Adressen)
Bioregelwerk (Rubrik Aktuell)

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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