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Bioschlachtkälber: Altersabzüge erst ab 181 Tagen

Seit September gilt die Branchenempfehlung der Proviande, welche als Qualitätskriterium für ein Kalb das Schlachtalter von höchstens 160 Tagen vorsieht. Ein Biokalb ist in diesem Alter aber meist noch nicht ausgemästet. Deshalb hat sich Bio Suisse mit der Branche zusammengesetzt, um über mögliche Anpassungen der Abzüge zu diskutieren. Ab Dezember gelten für Biokälber separate Regelungen bezüglich Abzüge bei Gewicht und Alter (siehe Tabelle).

Neu werden erst ab 181 Tagen 30 Rappen pro Kilo Schlachtgewicht in Abzug gebracht. Zwischen 191 bis 200 Tagen beträgt der entsprechende Abzug 70 Rappen. Für ältere Kälber gelten Abzüge nach Vereinbarung. Verbesserungen gibt es auch bezüglich der Gewichtsabzüge.

Weitere Informationen

Biokalbfleisch (Rubrik Markt)

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 22.11.2013

 

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