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Umstellung

Kosten und Beiträge

Die Umstellung ist mit Kosten verbunden. Auf der anderen Seite kann mit zusätzlichen Direktzahlungen gerechnet werden.

Einmalige Kosten

Umstellungsberatung
(je nach Kanton werden stark unterschiedliche Tarife verrechnet)

Kosten (Fr.)

Einfache Umstellungsberatung eines Grünlandbetriebes

ca. 200 bis 500

Einfache Umstellungsberatung eines gemischten Betriebes 

ca. 300 bis 800

Betrieb mit Spezialkulturen oder bei betriebswirtschaftlichen Berechnungen

ca. 500 bis 2500

Kursbesuch

Besuch Pflichtausbildung (2 Tage)

ca. 120

Besuch volle Umstellungskurs (ca. 6 Tage)

ca. 360

Investitionen

Je nach Betrieb sind die notwendigen Investitionen sehr unterschiedlich. Reine Gründlandbetriebe müssen in der Regel wenig oder nichts investieren. Bei Ackerbaubetrieben oder Betrieben mit Spezialkulturen können die notwendigen Investitionen für Maschinen und Einrichtungen sehr hoch liegen.

ca. 0 bis 100'000

Jährlich wiederkehrende, biospezifische Kosten

Kostenart

Kosten Fr.

Grundbeitrag Bio Suisse

ca. 100

Variabler Beitrag Bio Suisse (durchschnittlich ca. Fr. 12.-/ha, je nach Kultur)

ca. 100 bis 400

Mitgliederbeitrag Bio-Organisation (z.B. Kantonalverein), je nach Organisation

ca. 30 bis 100

Biokontrolle (je nach Betriebsgrösse und -art)

ca. 300 bis 600

Beitragsreglement für Mitglieder Bio Suisse (37 KB)

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Kantonale Umstellungsbeiträge

Die in der Tabelle aufgeführten Kantone richten im Moment Umstellungsbeiträge aus (Westschweizer Kantone: klicken Sie auf den Sprachwechsel "fr" oben rechts).
Die Liste der Kantone und die Beiträge können schnell ändern. Um sicher zu sein, ob in den kommenden Jahren Umstellungsbeiträge bezahlt werden, wird am besten beim kantonalen Landwirtschaftsamt oder bei der kantonalen Bioberatung nachgefragt:
Kantonale Bioberatung

Die nicht aufgeführten Kantone der Deutschschweiz zahlen keine Beiträge an die Umstellung.

Kanton

BL

GR

SO

SZ

TI

UR

ZH

Grundbeitrag (pro Betrieb)

bis 20'000

1'000

8'000

0

bis 15'000

0

2'000

Flächenbeiträge (pro ha)

Offene Ackerfläche

0

0

500

100

0

300

400

Futterbaufläche

0

0

0

100

0

300

150

Spezialkulturen

0

0

0

100

0

300

600

Auszahlung

einmal

einmal

einmal

zweimal

einmal

zweimal

zweimal

Bedingungen

BL

Maximal Fr. 20 000. Der Beitrag wird zur Deckung der Kosten von Investitionen, Material oder dem Aufwand Dritter bezahlt. Er darf zwei Drittel dieser Kosten nicht übersteigen.

GR

Besuch des 6-tägigen Bioeinführungskurses.

SO

Nur Ackerbaubetriebe; deren offener Ackerfläche muss grösser sein als 4 Hektaren und mindestens 33 % ausmachen. Maximal Fr. 16'000 pro Betrieb.

SZ

Generell Fr. 100 pro ha LN; Voraussetzungen der Direktzahlungsverordnung Art. 57 Absatz 1 erfüllt.

TI

Maximal Fr. 15'000. Der genau Betrag richtet sich nach der Höhe der Stanardarbeitskräfte (SAK) auf dem Betrieb.

UR

Generell Fr. 300 pro ha LN; Voraussetzungen der Direktzahlungsverordnung Art. 57 Absatz 1 erfüllt.

ZH

Besuch Einführungskurs; Abstufung der Ansätze gemäss Direktzahlungsverordnung Art. 20 Abs. 1.

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Jährlich wiederkehrende biospezifische Beiträge

Mit der Umstellung auf Bio können im Moment folgende zusätzlichen Direktzahlungen erwartet werden:

Kultur

Fr. pro ha

Spezialkulturen

1'350

übrige offene Ackerfläche

950

übrige Landwirtschaftliche Nutzfläche

200

Die übrigen Direktzahlungen sind gleich wie bei den ÖLN-Betrieben (Extenso wird von den Biobetrieben automatisch erfüllt).

 

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