Ansprechpartner
Thomas Pliska
Leiter Bereich Landwirtschaft
Bio Suisse
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Lohnverarbeitung: Was muss ich beachten?

Bei der Lohnverarbeitung gab es seit 2006 keine Änderungen. Auch für die nächsten Jahre sind keine Neuerungen geplant. Dennoch ist die Sache nicht immer ganz einfach. Im Bio Suisse-Beitrag zu diesem Thema werden die folgenden Punkte behandelt:
- Lohnverarbeitung durch einen Knospe-zertifizierten Verarbeiter
- Lohnverarbeitung durch einen nicht Knospe-zertifizierten Verarbeiter
- Lohnschlachtung von Tieren (bis zu den Hälften)
- Zukauf von Zutaten für die Lohnverarbeitung
- Gewährleistung der GVO-Freiheit der Zutaten
- Kontrolle der Lohnverarbeitung
Vollständiger Artikel (394 KB)
Weiterführende Informationen
Lieferantenprodukteliste für Hofverarbeiter
Lohnverarbeitungsvertrag von biologischen Lebensmitteln und von biologischen Futtermitteln





