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Ansprechpartner

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Thomas Pliska
Leiter Bereich Landwirtschaft
Bio Suisse
Margarethenstrasse 87
4053 Basel

Tel. 061 204 66 60
Fax 061 385 96 11
E-Mail
www.bio-suisse.ch

Lohnverarbeitung: Was muss ich beachten?

Einige schöne Behälter von Siruppen, Schnapse, Konfitüren, usw. Auf die Flaschen sind Etiketten mit dem Bio Suisse-Knospelogo zu sehen.

Bei der Lohnverarbeitung gab es seit 2006 keine Änderungen. Auch für die nächsten Jahre sind keine Neuerungen geplant. Dennoch ist die Sache nicht immer ganz einfach. Im Bio Suisse-Beitrag zu diesem Thema werden die folgenden Punkte behandelt:

  • Lohnverarbeitung durch einen Knospe-zertifizierten Verarbeiter
  • Lohnverarbeitung durch einen nicht Knospe-zertifizierten Verarbeiter
  • Lohnschlachtung von Tieren (bis zu den Hälften)
  • Zukauf von Zutaten für die Lohnverarbeitung
  • Gewährleistung der GVO-Freiheit der Zutaten
  • Kontrolle der Lohnverarbeitung

Vollständiger Artikel (394 KB)

Weiterführende Informationen

Lieferantenprodukteliste für Hofverarbeiter

Lohnverarbeitungsvertrag von biologischen Lebensmitteln und von biologischen Futtermitteln