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Maurice Clerc
FiBL Beratung
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Abdrift auf meiner Bioparzelle: Was machen?
Immer wieder kommt es vor, dass Pflanzenschutzmittel des konventionell wirtschaftenden Nachbarn auf eine Bioparzelle gelangen. In einem solchen Fall muss sich der Biolandwirt sofort mit seiner Kontrollstelle in Verbindung setzen. Diese verfügt, welche Massnahmen ergriffen werden müssen.
Da jeder Fall anders aussieht, können die Massnahmen nicht immer gleich ausfallen. Meistens ist es so, dass der Biolandwirt die ersten Meter seines Ackers separat ernten und in einen konventionellen Kanal liefern muss. Dies ist bei der nächsten Biokontrolle mittels Lieferschein oder Quittung zu belegen.
Unterlässt der Biolandwirt die Meldung an die Biokontrollstelle, kann das schwerwiegende Probleme zur Folge haben, wenn in der Ernte Rückstände konventioneller Produkten gefunden werden.
Jeder Landwirt ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass keine Abdrift auf die Nachbarparzellen gelangt. Leider sind nicht alle Landwirte vorsichtig genug. Deshalb muss in manchen Fällen empfohlen werden, an der Grenze zum konventionellen Nachbarn einen Grünstreifen anzulegen.
Nach der Abdrift eines konventionellen Produktes, sollte der Nachbar dazu angehalten werden, den finanziellen Ausfall Schaden zu übernehmen.
Weiterführende Informationen
Mit Pufferstreifen Kontamination durch chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel vermeiden









