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Das gilt bei Bodenschutz und Fruchtfolge
Die Weisung „Bodenschutz und Fruchtfolge“ der Bio Suisse regelt die Minimalanforderungen beim Acker- und Gemüsebau. Das entsprechende FiBL-Merkblatt gibt auf anschauliche Weise die Erläuterungen dazu.
Fruchtfolge
Ackerbau: Zwischen zwei Hauptkulturen der gleichen Art auf der gleichen Parzelle muss eine Anbaupause von mindestens einem Jahr eingehalten werden. Auf Betrieben mit mindestens 30% ganzjährig begrünter Fruchtfolgefläche kann in einer Fünfjahresperiode auf der gleichen Fläche maximal ein Mal die gleiche Kultur in zwei aufeinander folgenden Jahren angebaut werden.
Gemüsebau: Die Anbaupause zwischen zwei Hauptkulturen der gleichen Familie beträgt mindestens 24 Monate. Als Hauptkultur gelten Kulturen mit einer Feldbelegung von mehr als 14 Wochen oder mehrere Kurzkulturen der gleichen Familie im selben Jahr.
Nährstoffanreicherung / Stickstoffeigenversorgung
Mindestens 20% der Fruchtfolgefläche muss mit einjähriger Grünfläche belegt sein. Ganzjährig heisst, dass die Grünfläche zwischen Saat und Umbruch mindestens 12 Monate auf derselben Fläche stehen muss. Jede Einzelfläche in der Fruchtfolge muss mindestens ein Mal in 10 Kalenderjahren als Grünflächen genutzt werden.
Werden die 20 % nicht erreicht, können auch Streifenfrässaaten, Körnerleguminosen und Zwischenkulturen teilweise angerechnet werden.
Bodenschutz
Im Winterhalbjahr soll mit entsprechenden Massnahmen die Gefahr für Nährstoffauswaschung und Erosion möglichst reduziert werden. Daher gelten für Biobetriebe die Anforderungen, dass zwischen dem 15. November und dem 15. Februar mindestens 50% der offenen Ackerfläche mit einer Pflanzendecke belegt sein müssen.
Für weiterführende Informationen siehe:
Merkblatt Bodenschutz und Fruchtfolge (FiBL-Shop) (PDF, 380 KB)







