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Ansprechpartnerin

Cornelia Kupferschmid
FiBL Beratung
Biosaatgutstelle
Ackerstrasse
5070 Frick

Tel. 062 865 72 08
Fax 062 865 72 73
E-Mail
www.fibl.org

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Ist das von Ihnen gewünschte Saatgut in Bioqualität verfügbar? Schauen Sie nach in OrganicXseeds der offiziellen Datenbank der Schweiz!
www.organicxseeds.ch

Das Wichtigste in Kürze

Biosaatgut

Die Verwendung von Saatgut im Biolandbau und die Handhabung von Ausnahmen sind in den Bio Suisse Weisungen festgehalten.

Das Wichtigste daraus in Kürze:

Drei-Stufen-System

Bio Suisse teilt die Arten und Arten-Untergruppen aufgrund der Verfügbarkeit von Biosaatgut in drei Stufen ein:

Stufe 1 (Bio-Pflicht): Verwendung von Biosaatgut ist Pflicht. Ausnahmen für den Erwerbsanbau sind nur möglich für Sortenversuche und Erhaltungssorten (antragspflichtig).

Stufe 2 (Bio-Regel): Verwendung von Biosaatgut ist die Regel. Falls keine geeignete Sorte in Bioqualität verfügbar ist, kann ein gut begründeter Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme gestellt werden.

Stufe 3 (Bio-Wunsch): Verwendung von Sorten aus Biosaatgut ist freigestellt. Ist eine gewählte Sorte aus Biovermehrung verfügbar, muss sie in Bioqualität verwendet werden. Sorten, die nur in konventioneller Qualität verfügbar sind, können ohne Ausnahmeantrag eingesetzt werden.

Mögliche Ausnahmen

für alle Stufen

  • Sortenversuche mit Sorten, die noch nicht als Biosaatgut lieferbar sind können auf einer beschränkten Fläche (max. 10% eines Satzes oder 10 Aren) nach Meldung durchgeführt werden.
  • Der Anbau von seltenen Sorten zur Erhaltung der Sortenvielfalt ist auf Antrag erlaubt.

für Stufe 2 (Bio = Regel)

  • Der Anbau von konventionellem Saatgut ist möglich, wenn der Landwirt nachweisen kann, dass keine der biologisch angebotenen Sorten für seine Zwecke geeignet ist.

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Kurz-Infos zu einzelnen Kulturen

Getreide: Es steht in der Regel genügend Biosaatgut zur Verfügung. Ausser Bisquitweizen, Winterhafer und Wintertriticale (Stufe 2) sind alle anderen Getreidearten auf Stufe 1, das heisst Ausnahmegesuche sind nur noch möglich für Sortenversuche, Erhaltungssorten und Basissaatgut.

Kartoffeln: Es steht in der Regel genügend Biopflanzgut zur Verfügung, daher sind alle Pflanzkartoffeln auf Stufe 2. Falls Gesuche bewilligt werden, muss die Preisdifferenz zwischen dem konventionellen und dem biologischen Saatgut in den Biosaatgutfonds einbezahlt werden. Das Geld wird im Folgejahr zur Vergünstigung des Biopflanzgutes verwendet.

Mais: Die Versorgung an Maissorten ist exzellent. Ausnahmegesuche sind nur noch möglich für Sortenversuche, Erhaltungssorten, Basissaatgut und Polentamais.

Futterbausaatgut: Wer Mischungen mit mindestens 60 % Anteil Biosamen (40% bei 400er Mischungen) verwendet, benötigt keine Ausnahmebewilligung der Biosaatgutstelle.

Obst und Beeren: Rechtzeitig bestellen ist Pflicht. Wer keinen Anbauvertrag mit einer Bio-Baumschule vorweisen kann, bekommt keine Ausnahmebewilligung. Für Erdbeersetzlinge können Ausnahmen für EU-Biopflanzgut oder für konventionnellem Pflanzgut gewährt werden.

Zierpflanzen und Gemüse: Es gibt für relativ viele Arten generelle Ausnahmebewilligungen (ohne dass man ein schriftliches Gesuch stellen muss).
Jungpflanzen müssen immer aus Bioproduktion stammen.

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