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Ansprechpartnerin

Beatrice Moser

Beatrice Scheurer
Bereich Landwirtschaft
Bio Suisse
Margarethenstrasse 87
4053 Basel

Tel. 061 385 96 10
Fax 061 385 96 11
E-Mail
www.bio-suisse.ch

Düngen mit fremdem Kompost

Frage: Ich habe einen gemischten Betrieb mit Milchkühen und Ackerbau. ich habe immer etwas zu wenig Nährstoffe für meine ackerbaulich genutzten Flächen. in meiner Nähe gibt es eine Kompostieranlage der Gemeinde. Kann ich aus dieser Anlage Kompost beziehen und auf meiner Biofläche ausbringen?

Antwort: Ja, wenn der zugeführte Kompost bezüglich Rohmaterial der Weisung Nährstoffversorgung entspricht. Demnach sind für die Kompostierung nur natürliches, unbelastetes Grüngut, Haushalt- und Gartenabfälle, Holzschnitzel oder ähnliches zugelassen. Die Zertifizierungsstelle kann weitere organische und anorganische Materialien zulassen, wenn deren Unbedenklichkeit nachgewiesen ist. Besteht der Verdacht auf erhöhte Schwermetallwerte oder Vorhandensein von GVO, kann die Zertifizierungstelle eine Rückstandsanalyse verlangen. Zusätzlich müssen die rechtlich verbindlichen Qualitätskriterien des Instituts für Umweltschutz und Landwirtschaft der FAL erfüllt werden und die in der Stoffverordnung (StoV) festgelegten Ausbringmengen (25 Tonnen TS pro Hektare alle 3 Jahre) dürfen nicht überschritten werden. Kompost oder Kompost-Rohmaterial darf aus maximal 80 Kilometer Luftdistanz zugeführt werden. Die Distanzlimite gilt nur für lose gehandelte Komposte und Gärgut. Für Presswasser beträgt sie 20 Kilometer. Für Komposte und Gärgut als Bestandteil von Handelsdünger und für Substrate gilt die Distanzlimite nicht.