Ansprechpartnerin
Bettina Springer
FiBL Beratung
Rosenstrasse 14
8400 Winterthur
Tel. 052 366 18 40
Fax 052 366 18 40
Mobil 076 574 34 72
E-Mail
www.fibl.org
Biohobbytierhaltung: Was gilt?
Die Vielfalt eines Biobetriebes entsteht oft dadurch, dass neben den eigentlichen Nutztieren, welche einen Hauptbetriebszweig ausmachen, auch noch Hobbytiere gehalten werden.
Laut Richtlinien handelt es sich um Hobbytierhaltung wenn die Tiere nicht aus kommerziellen Gründen gehalten werden, wenn also keine Vermarktung besteht und die Tiere nicht RAUS angemeldet sind.
Bis zu folgenden Tierzahlen gilt die Tierart auf dem Betrieb als Hobbyhaltung:
- Pferde und Pferdeartige: bis 3 Tiere
- Rindvieh: bis 3 Tiere
- Schweine: bis 3 Tiere pro Jahr
- Schafe, Ziegen: bis 5 Tiere (inkl. Jungtiere)
- Lamas, Hirsche etc.: bis 5 Tiere (inkl. Jungtiere)
- Kaninchen: bis 3 erwachsene Tiere (bzw. 6 Würfe pro Jahr)
- Geflügel: bis 20 Tiere (ohne Eierverkauf!)
- Speisefische: bis 200 Tiere
- Bienen: bis 10 Völker
- Andere Tiere: die Zertifizierungsstelle entscheidet
Die Fütterung und Haltung der Tiere muss vollständig den Richtlinien entsprechen. Das heisst, wenn zum Beispiel die Tochter des Betriebsleiters drei Kaninchen hält, so müssen diese neben dem Heu vom Betrieb Bio-Körnerfutter fressen. Ziegen und Schafe brauchen im Winter Auslauf und im Sommer eine Weide. Hobbyhühner brauchen einen trockenen Scharrplatz und einen genug grossen sauberen Stall. Mehl und Körner für die Hobbyhühner muss in Bioqualität zugekauft werden.
Allerdings müssen für Hobbytiere keine Journale (Tierbehandlungsjournal, Auslaufjournal etc.) geführt werden und die Herkunft der Tiere wird nicht überprüft. Demnach ist es in Ordnung, wenn der Sohn oder die Tochter voller Freude mit einer geschenkten (konventionellen) Ziege nach Hause kommt.
Für weiterführende Informationen:
Ausführungsbestimmungen (Bioregelwerk auf dieser Webseite)







