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Beatrice Scheurer
Bereich Landwirtschaft
Bio Suisse
Margarethenstrasse 87
4053 Basel

Tel. 061 385 96 10
Fax 061 385 96 11
E-Mail
www.bio-suisse.ch

Ungedeckter Auslauf für Legehennen: Die Bestimmungen

Frage: Ich halte 1000 Legehennen. Im winter, wenn die Witterung nass ist, habe ich jeweils das Problem, dass die Grasnarbe auf der Weide von den Hennen komplett zerstört wird. Ist es erlaubt, dass ich ihnen bei schlechter Witterung den Zutritt auf die Weide absperre?

Antwort: Die Bio Suisse Weisung Geflügelhaltung erlaubt bei extremen Witterungsbedingungen, den Weideauslauf zeitlich zu beschränken oder ganz zu unterlassen. Die RAUS-Bestimmungen des Bundes wurden in diesem Sinn angepasst: Bei durchnässtem Boden und während der Vegetationsruhe genügt es, dem Nutzgeflügel einen ungedeckten Laufhof an Stelle der Weide zur Verfügung zu stellen. Dies ist im Auslaufjournal festzuhalten. Der Laufhof muss genügend gross (siehe Tabelle) und ausreichend mit geeignetem Material eingestreut sein. Damit der Laufhof «funktioniert», muss er die minimale Fläche nach der RAUS-Verordnung unbedingt einhalten.

Die Bio Suisse Markenkommission Anbau und die Fachkommission Geflügel begrüssen diese neue Regelung, weil die Weide dadurch im Winter geschont werden kann und die Hennen trotzdem im Freien sind und ihrem natürlichen Scharrtrieb nachgehen können. Durch den regelmässigen Wechsel des Schnitzelmaterials wird zudem im Boden die Nährstoffkonzentration in Stallnähe verringert.

 

Masse für Geflügellaufhof gemäss Raus-Verordnung

Zuchthennen und -hähne,
Legehennen

mind. 86  qm pro 1000 Tiere

Junghennen und -hähne,
Küken ab 43. Lebenstag

mind. 64  qm pro 1000 Tiere

 

Weiterführende Informationen

Ungedeckter Auslauf für Legehennen: Wie gestalten?