WERBUNG

zur Startseite bioboerse.ch
  • Die Plattform wird betrieben von:
  • Logos Bio Suisse und FiBL Bio Suisse HomeFiBL Home
  •  
  • mit Unterstützung von:
  • Logos der kantonalen BeratungsstellenLogo AgroscopeLogo LiebeggLogo sh.chLogo kantonswyzLogo Kanton NidwaldenLogo EbenrainLogo InforamaLogo Kanton ObwaldenLogo Berufs- und Weiterbildungszentrum bzb Reinhof Salez SGLogo WallierhofLogo Strickhof

Ansprechpartnerin

  • Barbara Früh
  • Logo FiBL

Barbara Früh
FiBL Beratung
Ackerstrasse 113
5070 Frick

Tel. 062 865 72 18
Fax 062 865 72 73
Mobil 079 823 47 55
E-Mail
www.fibl.org

Nichtwiederkäuerfütterung: Was gilt denn genau ab 2012?

Zwei Schweine im Stroh

Inhaltlich hat auf Anfang 2012 nichts geändert. Aber neu wird der zulässige Anteil Nichtbiofutter nicht mehr in der Bioverordnung, sondern in der „Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft“ geregelt und zwar im Artikel 4b Absatz 2 und Ziffer IV.
Der Grund, dass die Regelung in die Verordnung des Departements verschoben wurde, liegt darin, dass hier flexibler auf die “Futtermittelsituation” in der Schweiz und auf Änderungen der EU-Gesetzgebung reagiert werden kann.

Die auf 31.12.2012 verlängerte Regelung lautet: „Der Anteil der Futtermittel aus nichtbiologischem Anbau darf, bezogen auf die Trockensubstanz, pro Jahr 5 Prozent des gesamten Futterverzehrs je Tierkategorie der Nichtwiederkäuer betragen.“
Für Bio Suisse Betriebe dürfen diese 5 Prozent ausschliesslich folgende Nichtbiokomponenten umfassen: Bierhefe, Früchtesirup, Kartoffelprotein, Maiskleber, Melasse aus der Zuckerrübenproduktion, Molkereiabfälle für Schweine (maximal 35 Prozent), Raufutter.

Schweine: Hauptproblem Kartoffelprotein

Europaweit gibt es so gut wie kein biologisches Kartoffelprotein. In der Schweiz wird diese Komponente in den Futtermischungen für Schweine eingesetzt, damit eine genügende Fleischqualität (tiefe Fettzahl) erreicht werden kann. Die Fettzahl als Qualitäts- und Bezahlungskriterium ist in Europa einzigartig. Deshalb wird auch nur hier das teure Kartoffelprotein für die Schweinemast verwendet.
Im Lauf des Jahres 2012 soll nach Lösungen gesucht werden, die einen Verzicht auf nichtbiologische Futtermittel erlauben. Eine Ausnahme wird bestehen bleiben: nichtbiologische Molkereiabfälle (z.B. Schotte) können über den 31.12.2012 hinaus eingesetzt werden (maximal 35 Prozent der Ration).

Geflügel: Eierhändler verlangen 100 Prozent Bio

Der vollständige Verzicht auf Nichtbiofutter ist bei den Legehennen schon jetzt möglich. Die Schweizer Bioeierhändler verlangen denn auch seit Anfang 2012 von den Bioeierproduzenten, dass sie ihre Legehennen zu 100 Prozent mit Biofutter füttern.

Weiterführende Informationen

Merkblatt Fütterungsrichtlinien (FiBL-Shop)

Bioregelwerk (Rubrik Aktuell)

Autoren: Barbara Früh und Maurice Clerc, FiBL