Ansprechpartnerin
Beatrice Scheurer
Bereich Landwirtschaft
Bio Suisse
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Anrechenbarkeit von Raufutteranteilen in Mischfutter
Frage: Da ich keine Knospe-Maiswürfel finde, stellt meine Futtermühle für meinen Betrieb Weizen-Luzerne- Würfel in Knospe-Qualität her. Das ist ein guter Ersatz für die Maiswürfel. Kann ich nun diese Würfel auch dem Raufutteranteil der Ration anrechnen? Da ich noch relativ viel Kraftfutter einsetze, habe ich sonst ein Problem mit der Zehn-Prozent- Limite beim Kraftfutter.
Antwort: Bei Mischfutter, welches mindestens 50 Prozent Raufutteranteil hat, kann der effektive Raufutteranteil in der Mischung zum Raufutter gerechnet werden (Ausführungsbestimmungen der MKA zu den Bio Suisse Richtlinien, Kapitel «Fütterung/Futtermittel »). Die Definition von Raufutter ist im Anhang 3 der Richtlinien geregelt. Wenn nun Ihre Weizen-Luzerne-Würfel zu mehr als der Hälfte aus Luzerne bestehen, können Sie den Anteil Luzerne zum Raufutter zählen. Den Weizenanteil müssen Sie jedoch dem Kraftfutter anrechnen.
Weiterführende Informationen
Die Richtlinien mit Anhängen und die Ausführungsbestimmungen finden Sie im Bioregelwerk:
Bioregelwerk






