Ansprechpartnerin
Véronique Chevillat
FiBL Beratung
Ackerstrasse
5070 Frick
Tel. 062 865 04 12
Fax 062 865 72 73
E-Mail
www.fibl.org
Ansprechpartnerin
Claudia Schneider
FiBL Beratung
Ackerstrasse
5070 Frick
Tel. 062 865 72 28
Fax 062 865 72 73
E-Mail
www.fibl.org
Fütterung: Das dürfen Biokühe fressen
Seit 1. April 2009 müssen die Wiederkäuer auf Biobetrieben zu 100 Prozent mit Biofutter gefüttert werden.
Tipp: Um die Versorgung mit biologischem Raufutter sicherzustellen, wird am besten ein Produktionsvertrag mit einem raufutterproduzierendem Biobetrieb abgeschlossen. Angebote und Gesuche für Raufutter bietet zudem die Bobörse.
Raufutterregelung beachten
Knospe-Betriebe müssen ihre Wiederkäuer mit mindestens 90 Prozent Raufutter füttern. Die Bioverordung schreibt hier nur 60 Prozent vor.
Das FiBL-Merkblatt „Fütterungsrichtlinien nach Bio Suisse“ gibt detailliert Auskunft über die Anforderungen.
Die erlaubten Mineral- und Ergänzungsfuttermittel sind in der Betriebsmittelliste gelistet.
Für weiterführende Informationen siehe:
Merkblatt Fütterungsrichtlinien nach Bio Suisse (im FiBL-Shop)
Biobörse
Betriebsmitteliste (im FiBL-Shop)
Bioregelwerk








