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Beatrice Scheurer
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Bio Suisse
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Rinder- und Ochsenmast: Weidepflicht ab 2015

Rinder und Ochse mit Landwirt auf der Weide
Ab 2015 dürfen alle Knospe-Mastrinder und Knospe-Mastochsen auf die Weide.

Für Mastrinder und Mastochsen auf Knospe-Betrieben gehört Weide künftig zum obligatorischen Programm. Ausgenommen von der Weidepflicht in der Rindviehmast sind Tiere bis 120 Tage, Mastkälber und Stiere.

Die Delegierten von Bio Suisse haben am 20. April 2011 der Änderung in den Richtlinien bezüglich «Weide bei Grossviehmast» zugestimmt. Dabei haben sie den Artikel 3.2.1 ergänzt: «Zusätzlich zum RAUS-Programm des Bundes ist Weidegang für Rindvieh obligatorisch. Ausgenommen von der Weidepflicht sind weibliche und männliche Tiere bis 120 Tage, Stiere und Tiere zur Kälbermast.» Stiere dürfen somit weiterhin ohne Weide, nur mit Zugang zu einem Laufhof, gemästet werden. Für die Anpassung der Rindviehmast gilt für bestehende Mastbetriebe ab 1.1.2012 eine dreijährige Übergangsfrist. Das verschafft den Betroffenen genügend Zeit, eine Lösung für ihren Betrieb zu suchen.

Weiterführende Informationen

Bioregelwerk (Rubrik auf dieser Webseite)