Ansprechpartner
Christoph Fankhauser
Bereich Landwirtschaft
Bio Suisse
Margarethenstrasse 87
4053 Basel
Tel. 061 385 96 10
Fax 061 385 96 11
E-Mail
www.bio-suisse.ch
Zukauf von Rindvieh durch Biobetriebe

Kälber und Aufzuchtrinder
Grundsätzlich gilt: Biobetriebe kaufen ihre Tiere bei Biobetrieben ein. Dies nicht zuletzt, um den Konsumenten zu garantieren, dass zum Beispiel Biomilch auch von einer biologisch aufgewachsenen Kuh stammt. Manchmal sind aber auf dem Markt keine Biotiere verfügbar und der Biobauer braucht trotzdem neue Zuchttiere. Unter gewissen Bedingungen kann er auch Nichtbiotiere zukaufen. Beim Rindvieh (inkl. Bison und Büffel) können jährlich 10% des Bestandes an ausgewachsenen Tieren zugekauft werden. Es müssen Tiere sein, die noch nie geworfen haben. Ein Betrieb mit 30 Milchkühen kann also pro Jahr drei nicht biologische Rinder zukaufen, wenn er keine Biotiere findet. Um letzteres für die Biokontrolle nachzuweisen, kann er das Angebot der Biobörse (
www.bioboerse.ch) ausdrucken oder zwei Absagen von Händlern (Telefonnotiz) vorweisen, die zeigen, dass innerhalb 50 km Fahrdistanz keine Biotiere erhältlich waren.
Männliche Zuchttiere und Masttiere
Männliche Zuchttiere aus Nichtbiobetrieben können jederzeit zugekauft werden (keine Tiere aus Embryotransfer).
Keine Bewilligungen werden für männliche oder weibliche Tiere zur Mast erteilt.
Mutter- oder Ammenkühe: Ersatzkalb
Der Zukauf eines nichtbiologischen Ersatzkalbes für eine Mutter- oder Ammenkuh ist frei. Das tote Kalb muss in der TVD gemeldet sein.
Ausnahmesituationen
Auf Gesuch kann die Zertifizierungsstelle den Zukauf von bis 40% nichtbiologischer Tiere bewilligen. Dies wenn der Betrieb
- die Haltung erheblich ausweitet oder
- die Rasse umstellt oder
- einen neuen Betriebszweig aufbaut oder
- Pro Specie Rara-Rassen hält.
Bei hoher Mortalität auf Grund einer Seuche oder einer Katastrophensituation bewilligt die MKA die Erneuerung oder den Wiederaufbau des Bestandes mit Tieren aus nichtbiologischen Betrieben, sofern Tiere aus Biobetrieben nicht in ausreichender Menge verfügbar sind.
Vermarktung
Für die Knospe-Vermarktung von zugekauften Nichtbiotieren und deren Produkte gelten Wartefristen:
- Fleisch: 12 Monate (und auf jeden Fall mindestens drei Viertel ihres Lebens)
- Milch: 6 Monate






