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Bio Suisse
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Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

Import

Importe von Knospe-Produkten

Die Kernaufgabe von Bio Suisse als Dachverband der Schweizer Knospe-Betriebe ist die Förderung von inländischen Knospe-Produzenten und -Produkten. Bio Suisse erlaubt aber den Import von Lebensmitteln, die nicht oder nicht in genügender Menge in der Schweiz produziert werden können.

Importierte Knospe-Produkte werden nach den Bio Suisse Standards produziert, verarbeitet und gehandelt. Unsere Standards gehören weltweit zu den anspruchsvollsten. Bio Suisse hat sich auch für Importe entschieden, um den Biolandbau weltweit zu fördern. Und weil Importe sowieso stattfinden, denn die Schweiz versorgt sich nur zu rund 50% mit Lebens- und Futtermitteln selber. Wenn schon importierte Lebensmittel, dann nachhaltig hergestellte.

Anforderungen und Einschränkungen für den Import

Grundvoraussetzung für die Vergabe der Knospe ist, dass die Lebensmittel auch im Ausland nach den strengen Richtlinien von Bio Suisse produziert und die Betriebe entsprechend kontrolliert und zertifiziert wurden. Zudem prüft Bio Suisse ein Produkt und dessen Herkunft zusätzlich in Bezug auf verschiedene Importeinschränkungen. Importe sollen weder die inländische Knospe-Produktion konkurrieren noch dem Image von Bio Suisse und der Knospe abträglich sein. Beispielsweise dürfen Knospe-Äpfel nur aus dem Ausland importiert werden, wenn keine Schweizer Äpfel mehr vorhanden sind.

Die Grundsätze und Ziele zum Import und Regeln zu den Importeinschränkungen sind 2018/2019 neu überarbeitet und die neue Weisung „Importeinschränkungen“ per Anfang 2020 in Kraft gesetzt worden. Mit dem neuen Prozess und einem Bewertungsschema mit zusätzlichen Kriterien ist der Entscheidungsprozess nun transparent und für alle Produkte standardisiert. Merkblatt Importeinschränkungen von Bio Suisse

Grundsätze und Ziele für den Import

  • Schweizer Knospe-Produkte haben Priorität.
  • In der Regel werden Rohstoffe oder Monoprodukte importiert. Der Import von verarbeiteten Produkten ist nur im Ausnahmefall erlaubt.
  • Importe aus dem nahegelegenen Ausland sollen bevorzugt werden. Herkunft und
  • Transportdistanzen von Produkten müssen begründet sein.
  • Bei der Zulassung werden Nachhaltigkeitskriterien angemessen berücksichtigt.
  • Produktqualität und Warenverfügbarkeit werden in der Beurteilung berücksichtigt.
  • Die Zusammenarbeit mit BIOSUISSE ORGANIC Betrieben erfolgt partnerschaftlich.
  • Die Glaubwürdigkeit und das Image der Knospe dürfen nicht geschädigt werden.

Alle Produkte werden neu bewertet

Bis Ende 2022 werden nebst den neu angemeldeten auch alle bereits mit der Knospe versehenen importierten Produkte neu bewertet. Die Bewertung erfolgt gemäss einem definierten Prozess durch Teams bestehend aus Fachleuten der Geschäftsstelle und von Bio Suisse Gremien. Auf einer Zulassungsliste werden Zulassungsstati und Entscheide zu Importprodukten und Herkunftsregionen ab dem 5. Juni 2020 veröffentlicht: Zulassungsliste Importprodukte.

Den Import von Produkten kann Bio Suisse jedoch nicht verhindern. Wird die Knospe tatsächlich nicht gegeben, bleibt dem Importeur immer die Möglichkeit, das Produkt mit dem Label «EU-Bio» zu verkaufen.

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 04.11.2022

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