Blühende Lebensräume für Bestäuber und andere Nützlinge
Ziel der Plattform «Blühende Lebensräume» ist die Förderung von Bestäubern und anderen Nützlingen, die durch das Erbringen von Bestäubungs- und Schädlingskontroll-Leistungen zu einer nachhaltigen Landwirtschaft beitragen. Mit Erfolg: Neu wurden zwei weitere Blühstreifen-Saatmischungen für Biodiversitätsförderflächen bewilligt.
Nebst der Weiterentwicklung der Saatmischungen plant die Plattform durch die Schaffung von blühenden Lebensräumen in der Kulturlandschaft auch eine Reihe von weiteren Projekten zur Förderung von Bestäubern und anderen Nützlingen. Sie beabsichtigt zudem, 2018 einen nationalen Wettbewerb auszuschreiben. Weitere Informationen zur Plattform „Blühende Lebensräume“ sind unter www.pbl-phf.ch abrufbar.
Der Bund nahm 2015 einen neuen Typ BFF zur gezielten Förderung von Bestäubern und Nützlingen in die Direktzahlungsverordnung auf. Die Plattform „Blühende Lebensräume“ – koordiniert durch den Schweizer Bauernverband (SBV) und bestehend aus dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL), der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL) und Agroscope – fördert die Weiterentwicklung von Saatmischungen für die Anlage von solchen Blühflächen. Aktuell sind fünf Blühstreifen-Saatmischungen für verschiedene Kulturen und Wirkungsziele für BFF bewilligt:
- BFF-Blühstreifen für Nützlinge (Frühlingssaat), neu
- BFF-Blühstreifen für Nützlinge (Herbstsaat), neu
- BFF-Blühstreifen für Nützlinge (im Kohlanbau)
- BFF-Blühstreifen für Bestäuber 1 (schnelldeckend; ehemals „SHL Plus“)
- BFF-Blühstreifen für Bestäuber 2 (artenreich; ehemals „Bestäuber Frühling“)
Rückfragen
Matthias Albrecht, Agroscope, Tel. 058 468 74 13, E-Mail
Alexandra Cropt, SBV, Tel. 056 462 50 11, E-Mail
Henryk Luka, FiBL, Tel. 062 865 72 44, E-Mail
Hans Ramseier, HAFL, Tel. 031 910 21 89, E-Mail
Gemeinsame Medienmitteilung von Agroscope, FiBL, HAFL und SBV
Weitere Informationen
Blühstreifen für Kohlnützlinge (Rubrik Gemüsebau)
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 02.03.2017