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Neophyten

Dank der Vereinfachung der Mobilität, können auch Pflanzenteile vermehrt um die ganze Welt reisen. Der Transport von Pflanzenteilen ist nichts Neues und auch nicht unbedingt unnatürlich, denn auch der Wind kann verantwortlich für die Vermischung von Pflanzenpopulationen sein. Ein grosser Teil der eingewanderten Arten kann sich an die Bedingungen im neuen Ökosystem nicht anpassen und verschwindet wieder.
Nur ein Bruchteil der Pflanzen die in ein neues Ökosystem verfrachten werden, sind fähig, sich dort erfolgreich anzusiedeln. Diese Pflanzen integrieren sich generell in die einheimische Pflanzenpopulation und verursachen keinen Schaden.
Einige dieser eingewanderten Pflanzen besitzen jedoch besondere Eigenschaften, wie eine ausserordentlich hohe Konkurrenzkraft oder sehr hohe Vermehrungsraten die ihnen zusammen mit der Abwesenheit von natürlichen (Frass-) Feinden oder Pathogenen erlauben, sich überdurchschnittlich schnell auszubreiten. In diesem Fall werden die Neuankömmlinge als "Invasive Neophyten" bezeichnet.
Der Schaden ist vor allem an der einheimischenArtenvielfalt zu beobachten. Invasive Neophyten können diese verdrängen und so die Artenvielfalt reduzieren. Zudem können Schäden an Bauwerken, Uferbefestigungen und Infrastrukturanlagen entstehen und einige Arten produzieren Stoffe, die starke allergische Reaktionen auslösen können.

In der Schweiz betreibt die Kommission zur Erhaltung der Wildpflanzen (SKEW) eine Informationsstelle für invasive Neophyten. Es wurde eine "schwarze Liste" aufgestellt, die diejenigen Arten beinhaltet, die besonders schädlich für die Biodiversität, die Gesundheit und die Ökonomie des Landes sind. Die Ausbreitung dieser Arten muss mit allen Mittel verhindert werden. Im konventionellen Landbau wird dies meistens mit Einzelstockbehandlungen mit Roundup gemacht. In schlimmeren Fällen sogar mit einer Flächenspritzung mit einem Totalherbizid. Im Biolandbau haben wir diese Möglichkeit nicht. Wo mechanische Methoden nicht mehr helfen und eine Beseitigung von der Gemeinde oder vom Kanton verlangt werden, ist die Situation vorher mit Bio Suisse (MKA) zu klären. Eine Möglichkeit besteht, solche Gebiete von der biologischen Bewirtschaftung für eine Pachtdauer von 6 Jahren auszunehmen.

Es gibt auch Arten, die das Potential haben, Schäden anzurichten und die darum ständig beobachtet werden müssen.. Diese Arten sind in der Beobachtungsliste, der sogenannten "Watch List", enthalten.

Schwarze und Beobachtungsliste der Schweizerische Kommission für die Erhaltung von Wildpflanzen  (69.8 KB)


Einige bekannten invasive Pflanzen (ganze Liste siehe oben):

  • Ambrosia (Ambrosia artemisiifolia L.) - schwarze Liste
  • Japanknöterich (Reynoutria japonica) - schwarze Liste
  • Riesen - Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) - schwarze Liste
  • Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera) - schwarze Liste
  • Kanadische Goldrute (Solidago canadensis L.) - schwarze Liste
  • Erdmandelgras (Cyperus esculentus) - Beobachtungsliste

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 13.02.2013

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