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FiBL
Bio Suisse
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Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

Stickstoffnachlieferung aus der Gülle

Ziel
Kurzfristige N-Lieferung, Qualitätsdüngung.

Wichtig zu wissen

  • Gülle hat einen hohen Gehalt an leicht verfügbarem Stickstoff
  • Gülle ist ideal zum Abbau von Stroh, zum Kleegrasschnitt oder als Kopfdüngung 
  • Gülle bewirkt eine Belebung des Bodens: seine organische Substanz ist Nahrungsgrundlage für das gesamte Bodenleben. Sie ist ein nachhaltiger Nährstoffvorrat und damit die Voraussetzung für ein günstiges und stabiles Bodengefüge.

Gülleaufbereitung, warum, wie?

  • Eine Belüftung der Gülle wird heute aufgrund der zunehmend kritisch beurteilten Ammoniakemissionen nicht mehr empfohlen. Die Lagerung sollte unter Luftabschluss stattfinden (Schwimmdecke erhalten)
  • Die Verdünnung der Gülle mit Wasser ist eine weit verbreitete Praxis. Sie erfolgt vor allem durch die Ableitung von Oberflächenwasser aus befestigten Ausläufen. Auch Dachwasser wird gelegentlich in die Grube eingeleitet.
  • Positiv wirkt sich die Wasserzugabe durch den damit verbundenen Sauerstoffeintrag in die Gülle aus, zudem bietet das Wasser Reaktionsoberfläche, an die sich Stoffe binden können und dadurch weniger emissionsgefährdet sind (v.a. Ammoniak).
  • Auch wird die Homogenisierung durch die Verringerung des Trockensubstanzgehaltes erleichtert.
  • Die Verdünnung ist aber nicht unbegrenzt sinnvoll, denn die Ausbringkosten steigen selbstverständlich mit jedem Fass, das zusätzlich ausgebracht werden muss. Empfohlen wird eine Verdünnung mit Wasser im Verhältnis 1:2.

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Hofdüngerzufuhr und -abgabe: Anforderungen

  • Hofdüngerabnahmeverträge oder gleichwertige Bestätigungen vorhanden bei einer jährlichen Hofdüngerzufuhr von mehr als 1 DGVE pro Betrieb (Direktzahlungsverordnung DZV)
  • Hofdüngerlieferanten erfüllen den ÖLN, den Tier- und Gewässerschutz. Käsereien erfüllen den Tier- und Gewässerschutz (BioVerordnung)
  • Hofdüngerlieferanten haben ein anerkanntes Label (gemäss MKA-Liste). Schweinehaltungen von Käsereien, Pferde-, Schaf- und Ziegenhaltungsbetriebe setzen nachweislich keine GVO-Futtermittel ein (Bio Suisse)
  • Hofdüngerzufuhr von nicht biologischen Betrieben: Verträge nur bis maximal 50 % des Nährstoffbedarfes und Nachweis, dass keine Biohofdünger verfügbar (Bio Suisse). Verträge für max. 80 % des Bedarfes mit einer Ausnahmebewilligung der Markenkommission Anbau (MKA) (Bio Suisse)
  •  Getrocknete Hofdünger dürfen nicht zugeführt werden (Grund: hoher Energieverbrauch bei der Trocknung). Ausnahmebewilligung durch die MKA möglich falls Trocknung mit erneurerbaren Energien oder Abwärme (Bio Suisse)
  • Mindestens 50 % der anfallenden Hofdünger (gemessen am Nährstoffbedarf der Kulturen) können auf dem Betrieb verwertet werden. (nach N- oder P- Anfall). Ausnahmebewilligung der MKA möglich infolge von Änderungen in der "Grundlagen für die Düngung im Acker-und Futterbau" (Bio Suisse)
  • Hofdüngerabgabe: nur mit Biobetrieben zugelassen. Abzug in der Nährstoffbilanz möglich nur bei Abgabe an Biobetriebe (Bio Suisse)
  • Hofdüngerzufuhr und -abgabe, Distanzlimiten (Luftdistanz): Rinder-, Pferde- und Schweinemist 40 km, Hühnermist 80 km, Rinder-, Pferde- und Schweinegülle (auch Gärgülle und Recyclingdünger flüssig) 20 km (Bio Suisse).

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Gülledüngung in einigen Bio-Ackerkulturen

Brotweizen

  • Kalte, nasse und träge Standorten: frühe Güllegaben  haben sich beim Winterweizen besonders zur Unterstützung der Anlage der Ertragsorgane bewährt. Die später einsetzende N-Mineralisation aus dem Boden reicht dann häufig für die Ausbildung von Körnern mit hohen Eiweissgehalten bzw. Tausendkorngewicht aus
  • Umsatzfreudigere, leichtere Standorte mit milder Winterwitterung: der Stickstoff  wird nach anfänglich hoher Boden-N-Nachlieferung häufig schon im Mai knapp. Hier ist eine Güllegabe zum Ende des Schossens empfehlenswert, um das angelegte Ertragspotential abzusichern und hohe Korn-Rohproteingehalte zu erzielen.

Raps

  • Gülle im Frühherbst nach der Saat: zurückhaltend einsetzen. Bei schwachen Beständen mit kleineren Pflanzen ist eine Güllegabe aber sinnvoll (Standard 20 Kubikmeter). Bei Überdüngung im Herbst droht der Rapsbestand zu überwachsen, was die Gefahr von Auswinterungsschäden erhöht
  • Startgabe: erste Güllegabe ab Mitte Februar (so früh wie möglich, aber nur bei gutem Bodenzustand und geeigneter Witterung) von 30 bis 50 Kubikmeter pro Hektare, mindestens 1:1 verdünnt. Die Gülle fördert in gut überwinterten Beständen die Bildung von Seitentrieben
  • Stadium Schossen: zweite Güllegabe vor Mitte März von 20 – 30 Kubikmeter pro Hektare bis zu einer Pflanzenhöhe von ca. 20 cm. In der Regel genügt aber eine Güllegabe. Zu späte Gülle- und Handelsdüngergaben führen zum Nachblühen und unregelmässigem  Abreifen. Nährstoffgehalte der Gülle beachten: Schweinegülle kann wegen den im Vergleich zu Rindergülle höheren N und P-Gehalten von Vorteil sein.

Mais

  • Gülle wird besonders gut verwertet, wenn die Gabe 2-3 Wochen nach dem Auflaufen erfolgt. Die Einzelgabe soll 25 – 30 m3/ha verdünnter Gülle nicht übersteigen. Bis zum Reihenschluss sind zwei Gaben möglich
  • Um Verbrennungen an den Pflanzen zu vermeiden und gasförmige Verluste zu minimieren (Verluste bis 80% sind möglich), muss die Gülle gut verdünnt und mit dem Schleppschlauch ausgebracht werden. Hacken oder striegeln vor der Güllegabe fördert deren einsickern und reduziert Ammoniakverluste enorm.  

Gülledüngung in Bioackerkulturen (289.0 KB) (Artikel von Top Agrar, 5/2004)

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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 31.01.2013

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