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Ungedeckter Auslauf für Legehennen: Die Bestimmungen

Frage: Ich halte 1000 Legehennen. Im Winter, wenn die Witterung nass ist, habe ich jeweils das Problem, dass die Grasnarbe auf der Weide von den Hennen komplett zerstört wird. Ist es erlaubt, dass ich ihnen bei schlechter Witterung den Zutritt auf die Weide absperre?

Antwort: Die Bio Suisse Weisung Geflügelhaltung erlaubt bei extremen Witterungsbedingungen, den Weideauslauf zeitlich zu beschränken oder ganz zu unterlassen. Die RAUS-Bestimmungen des Bundes wurden in diesem Sinn angepasst: Bei durchnässtem Boden und während der Vegetationsruhe ist Weide nicht zwingend, unter diesen Umständen genügt es, dem Nutzgeflügel einen ungedeckten Laufhof an Stelle der Weide zur Verfügung zu stellen. Dies ist im Auslaufjournal festzuhalten. Der Laufhof muss genügend gross (siehe Tabelle) und ausreichend mit geeignetem Material eingestreut sein. Damit der Laufhof «funktioniert», muss er die minimale Fläche nach der RAUS-Verordnung unbedingt einhalten.

Ab 500 Legehennen ist der Schlechtwetterauslauf obligatorisch. Für Knospe-Betriebe mit am 31.12.2017 bestehenden Ställen gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2019.

Was es noch zu wissen gibt
Bio Suisse – Pflichtenheft, Teil II, Art. 5.5.3.8, Fassung vom 01.01.2018
Ungedeckter Schlechtwetterauslauf: Bei durchnässtem Weideboden und während der Vegetationsruhe kann den Tieren statt einer Weide ein ungedeckter Schlechtwetterauslauf zur Verfügung gestellt werden. Dies ist im Auslaufjournal festzuhalten. Der ungedeckte Schlechtwetterauslauf muss ausreichend mit geeignetem Material eingestreut sein. Ab 500 Legehennen ist der Schlechtwetterauslauf obligatorisch. Maximal ein Drittel der Fläche darf überdacht sein. Für Knospe-Betriebe mit am 31.12.2017 bestehenden Ställen gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2019.
 

Masse für Geflügellaufhof (Bio Suisse und RAUS):
Zuchthennen und -hähne,
Legehennen
mind. 86  qm pro 1000 Tiere
Junghennen und -hähne,
Küken ab 43. Lebenstag
mind. 64  qm pro 1000 Tiere

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 25.05.2021

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