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Neues zur Blauzungenkrankheit

Homöopathisch begleitete Blauzungenkrankheit

(18.10.2011) Im Auftrag von Bio Suisse führte das FiBL eine Studie zur homöopathischen Begleitung des Blauzungenseuchenzugs durch. Bei der standartisierten homöopathische Behandlung von Herden zur Abdämpfung von möglichen Reaktionen auf die Blauzungenimpfung konnten keine signifikanten Effekte festgestellt werden. Da im Jahr 2010 in der Schweiz kein Blauzungenfall aufgetreten ist, konnte bei der Prophylaxe der Vergleich zwischen homöopathisch vorbehandelten und nichtbehandelten Herden zwar nicht erstellt werden, das angewendete Konzept scheint jedoch durchwegs verfolgenswert.

Kurzfassung Bericht  (30.1 KB)

2011 keine staatliche Impfkampagne gegen Blauzungenkrankheit

(01.12.2010) Gegen die Blauzungenkrankheit gibt es 2011 keine staatliche Impfkampagne mehr. Das haben die Kantonstierärztinnen und -tierärzte und das Bundesamt für Veterinärwesen BVET heute in Bern entschieden. Als Grund dafür werden die erfolgreichen Impfkampagnen 2008, 2009 und 2010 angegeben, welche die Blauzungenkrankheit in der Schweiz weitgehend getilgt hätten. Tierhaltende können jedoch über ihre Tierärztin oder ihren Tierarzt ihren Bestand weiterhin impfen. Bei Tieren für den Export wird dies empfohlen.

Blauzungenkrankheit (Webseite BVet)

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2011 voraussichtlich keine staatliche Impfkampagne

(15.09.2010) Gegen die Blauzungenkrankheit gibt es 2011 voraussichtlich keine staatliche Impfkampagne mehr. Wie das Bundesamt für Veterinärwesen BVET in einem dieser Tage veröffentlichten Bericht aufzeigt, konnte mit den drei flächendeckenden Impfkampagnen 2008, 2009 und 2010 die Blauzungenkrankheit in der Schweiz praktisch getilgt werden. Definitiv entscheidet das BVET Ende Jahr über das Vorgehen 2011.

Nach intensiven Impfkampagnen in der Europäischen Union EU und der Schweiz ist der Seuchenzug der Blauzungenkrankheit gestoppt. In unseren Nachbarländern traten nur noch vereinzelt Fälle auf – im Vergleich zu mehreren Tausend in den Vorjahren. In der Schweiz konnte 2010 bislang keine einzige Ansteckung nachgewiesen werden. Die gute Seuchenlage macht nach jetziger Beurteilung eine weitere obligatorische Impfkampagne im 2011 unnötig. Der definitive Entscheid darüber fällt Ende Jahr, damit eine unerwartete Entwicklung des Seuchengeschehens berücksichtigt werden könnte.

Blauzungenkrankheit (Webseite BVet)

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Vollzugsföderalismus gefährdet Kompromiss

(20.01.2010) Wer seine Tiere nicht gegen Blauzunge impfen will, muss bis am 12. Februar 2010 ein Gesuch beim kantonalen Veterinärdienst einreichen. Dafür muss eine Gebühr bezahlt werden. Bio Suisse hat festgestellt, dass viele Kantone das entsprechende Formular noch nicht auf ihren Webseiten aufgeschaltet haben und verlangt eine sofortige Aktualisierung. Zudem solle das BVet auf seiner Homepage ein national gültiges Formular verfügbar machen.

Mitteilung von Bio Suisse vom 18.01.2010 im Wortlaut (Webseite Bio Suisse)

Blauzungenkrankheit (Webseite BVet)

Martin Bossard
Leiter Politik, Bio Suisse

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Blauzunge: Impfobligatorium bleibt, aber mit Ausnahmen

(08.01.2010) Bio Suisse teilt den Tierhalterinnen und Tierhaltern mit: Nach Auskunft des BVet wird die Verordnung 2010 zur Blauzungenimpfung am 19. Januar 2010 publiziert. Das BVet wird den eigenen Aussagen zum Trotz das Obligatorium mit Ausnahmen einführen. Tierhalter, welche nicht impfen wollen, müssen sich gemäss Verordnung bis spätestens am 12. Februar 2010 vom Impfzwang dispensieren lassen. Ein entsprechendes Formular kann demnächst auf den Homepages der Kantone abgerufen werden.

Mitteilung von Bio Suisse vom 07.01.2010 im Wortlaut (64.8 KB)

Martin Bossard
Leiter Politik, Bio Suisse

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3820 Unterschriften für Freiwilligkeit gesammelt

(26.10.2009) Innerhalb von vier Wochen kamen 3820 Unterschriften für die Freiwilligkeit der Blauzungen-Impfung ab 2010 zusammen. Im Namen der sechs landwirtschaftlichen Organisationen Bio Suisse, VKMB, Bergheimat, Demeter, Uniterre und bauernverstand.ch wurden die Unterschriften dem Direktor für Veterinärwesen (BVet) Hans Wyss geschickt.

Die Unterschriften wurden an Viehschauen und anderen landwirtschaftlichen Anlässen vorwiegend in der Ostschweiz gesammelt und stammen aus der gesamten Landwirtschaft. Dies zeigt, dass die Forderung nach der Freiwilligkeit von breiten Kreisen getragen wird. Ungefähr 30% der Unterschriften stammen von Landwirtinnen und Landwirten, 50% von mitarbeitenden Familienmitgliedern und 20% von Leuten ausserhalb der Landwirtschaft.

Freiwilligkeit bleibt fairste Lösung

Die Lösung „Obligatorium light“ mit Ausnahmereglungen, wie sie vergangene Woche die Landwirtschaftskammer des Bauernverbandes vorgeschlug, ist nach Auffassung von Bio Suisse problematisch. In der Kostenbeteiligung verstecken sich juristische Probleme. Die Ausnahmeregelung wird eine Bürokratie und einen uneinheitlichen Vollzug in den Kantonen mit sich bringen. Die freiwillige Impfung bleibt die fairste Lösung. Sie entkriminalisiert die Landwirte und fördert deren Eigenverantwortung. Der rechtliche Spielraum für die freiwillige Impfung ist vorhanden, auch ist die Ausrottung der Krankheit nicht möglich. Österreich verzichtet bereits auf die obligatorische Impfung, und auch die bayerische Regierung lehnt die Impfpflicht ab.

Die Mitteilung der Bio Suisse vom 22.10.2009 im Wortlaut (Webseite von Bio Suisse)

Blauzunge-Impffreiwilligkeit: Offener Brief ans BVet

(16.09.2009) Das Bundesamt für Veterinärwesen wird im Brief ersucht, die freiwillige Impfung ab 2010 als realistisches Szenarium auszuarbeiten und zur Diskussion vorzulegen. Der offene Brief stammt von den sechs landwirtschaftlichen Organisationen Bio Suisse, VKMB, Bergheimat, Demeter, Uniterre und bauernverstand.ch.

Entkriminalisierung nötig

Die sechs landwirtschaftlichen Organisationen stützen sich in ihrer Forderung auf die am 5. September gefasste Resolution in Olten. Für die Freiwilligkeit der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit sprechen insbesondere diese vier Gründe:

  1. Entkriminalisierung der Landwirte ist dringend nötig.
  2. Der rechtliche Spielraum für die freiwillige Impfung ist vorhanden.
  3. Tierhalter wollen und können Verantwortung tragen.
  4. Die Ausrottung der Krankheit ist nicht möglich – Österreich verzichtet bereits auf die obligatorische Impfung.

Bio Suisse nimmt zusammen mit den fünf anderen landwirtschaftlichen Organisationen im Offenen Brief ans BVet erfreut zur Kenntnis, dass der eben erschienene BVet-Bericht „Blauzungenkrankheit in der Schweiz“ die freiwillige Impfung erstmals als Option in Erwägung zieht.

Die Mitteilung der Bio Suisse vom 15.09.2009 im Wortlaut (Webseite von Bio Suisse)

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Freiwillige Impfung ist die beste Lösung!

(07.09.2009) Bio Suisse und weitere landwirtschaftliche Organisationen fordern für 2010 eine freiwillige Impfung gegen die Blauzungen-Krankheit. Dies wurde am 5.9.2009 an einer Tagung in Olten in einer Resolution beschlossen. Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVet) wird im November über das weitere Vorgehen entscheiden. Für die freiwillige Impfung sprechen Entkriminalisierung, Eigenverantwortung der Tierhalter sowie die unmögliche Ausrottung der Krankheit. Österreich verzichtet bereits auf ein Impfobligatorium.

Vier gute Gründe für die Freiwilligkeit

Bio Suisse und ihre Partner Demeter, der Kleinbauernvereinigung VKMB, der Bergheimat, Uniterre und bauernverstand.ch verabschiedeten eine Resolution mit folgendem Inhalt:

  1. Entkriminalisierung dringend nötig.
    Wird die Impfung 2010 freiwillig, müssen unbescholtene Landwirte nicht mehr wie Kriminelle behandelt werden. Der Staat kann sich die teuren, belastenden Justiz-Verfahren sparen.
  2. Tierhalter können Verantwortung und Folgen tragen.
    Die Statistiken und die Berichte von Tierhaltern aus verschiedenen Ländern zeigen, dass die Krankheit weniger gravierend verläuft als ursprünglich befürchtet. Die Landwirte tragen die materiellen Folgen sowohl im Krankheitsfall als auch bei Impfproblemen und sollen darum auch die Verantwortung dafür übernehmen können.
  3. Ausrottung nicht möglich.
    Die Übertragungsmücken legen bis zu 200 km pro Tag zurück. Nutz- und Wildtiere der Wiederkäuergattung sind Virusträger. Eine Ausrottungsstrategie kann unter diesen Umständen nicht zum Erfolg führen. Also soll die Krankheit ab 2010 über freiwillige Impfung und Selbstimmunisierung von nicht geimpften Tieren bewältigt werden. Mit dieser Strategie steht die Schweiz nicht alleine: Österreich verzichtet ebenfalls auf eine obligatorische Impfung.
  4. Rechtlicher Spielraum für freiwillige Impfung vorhanden.
    Die Blauzungenkrankheit ist im Tierseuchengesetz in der zweituntersten Kategorie als „zu bekämpfende Seuche“ eingestuft. Damit wird sie „bekämpft, um die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen möglichst gering“ zu halten. Die Impfung ist im Gesetz nur als „Kann“-Formulierung vorgesehen. Sie wurde 2009 vom BVet für obligatorisch erklärt. Für 2010 kann auch Freiwilligkeit vorgesehen werden.

Mitteilung von Bio Suisse vom 05.09.2009 im Wortlaut (25.3 KB)

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Die Bio Suisse Delegierten fordern Impfstudie und Freiwilligkeit

(15.05.2009) Die Delegiertenversammlung vom 22.04.2009 hat über die Blauzungenkrankheit eine Diskussion geführt und mit grossem Mehr folgenden Beschluss gefasst:

  1. Bio Suisse fordert vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET)...
    ...eine schweizweite Impfstudie nach streng wissenschaftlichen Grundsätzen zu erstellen, um eine Nutzen- und Schadensanalyse dieser Impfung zu erhalten. Die Tiere der Betriebe, welche im Jahr 2009 die Impfung verweigern, sollen als Kontrollgruppe dienen.
    ...die Blauzungenimpfung ab 2010 für alle TierhalterInnen in der Schweiz freiwillig zu erklären.
  2. Das FIBL wird aufgefordert, Methoden zur Linderung und Heilung der Blauzungenkrankheit, sowie die natürliche Immunisierung zu erforschen.

DV-Beschluss und Antrag im Wortlaut (108.6 KB)

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Die Forderungen von Bio Suisse ans BVET

(18.02.2009) Die diesjährige obligatorische Impfaktion gegen die Blauzungenkrankheit hat Anfang Februar begonnen. In jüngster Zeit haben Meldungen über Nebenwirkungen der Impfung zu einer emotionalen Debatte geführt. Die Bio Suisse Spitze wurde in der Sache bei den Verantwortlichen des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) vorstellig (siehe "Biobetriebe erhalten Antwort vom BVET" vom 21.01.2009). Die Situation um die Blauzungenkrankheit und das Impfobligatorium ist komplex und wird von Bio Suisse daher mit der nötigen Differenzierung angegangen. Bio Suisse verlangt vom BVET Folgend

  • Die Sorge der Landwirte um die Gesundheit der Tiere ist ernst zu nehmen. Die Absolutheit vieler Aussagen des BVET ist nicht angemessen.
  • Betroffene Landwirte sollen unkompliziert Meldung erstatten können.
  • Die Frage der Impfrückstände muss sofort seriös abgeklärt werden.
  • Mögliche Impfschäden sind von den Kantonen zu entschädigen.
  • Landwirte, welche die Impfung verweigern, dürfen nicht kriminalisiert werden.
  • Diskussion mit dem BVET im Herbst 2009 über eine allfällige Fortführung oder den Stopp eines weiteren Impfprogrammes.

Impfschäden melden!

Im Herbst 2009 findet unter Leitung des Bundesamtes für Veterinärwesen eine grosse Diskussion über die Weiterführung des Impfobligatoriums im Jahr 2010 und
den folgenden Jahren statt.
Dabei wird auch das Auftreten von Impfschäden eine Rolle spielen. Damit Bio Suisse die Interessen der Biobetriebe gegenüber dem Bundesamt für Veterinärwesen vertreten kann, sollten auftretende Impfschäden unbedingt mit dem Meldeformular an die zwei untenstehenden Adressen gemeldet werden.

Meldeformular Imfschäden (29.2 KB)
Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe (IVI)
Sensemattstrasse 293
3147 Mittelhäusern
Tel. 031 848 92 11
Fax 031 848 92 22
info(at)ivi.admin.ch<br />
Kopie an:

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BVET: Keine gravierenden Nebenwirkungen nach Blauzungenimpfung

(29.01.2009) Die Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit haben verbreitet zu keinen gravierenden Nebenwirkungen geführt. Dies zeigt eine umfassende Studie, welche das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) zusammen mit mehreren Partnern erarbeitet hat. Die Studie ist eine Grundlage für die obligatorische Impfkampagne 2009. Die Blauzungenkrankheit ist für Menschen ungefährlich.

Studie des BVET (132.4 KB)
Blauzungenkrankheit (Webseite BVET)

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Biobetriebe erhalten Antwort vom BVET

(21.01.2009) Ende 2008 traf sich in Sachen Blauzungenkrankheit unter der Leitung von Regina Fuhrer eine Delegation von Bio Suisse, FiBL und Demeter mit Experten des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) sowie dessen Direktor Hans Wyss. Ziel war es, auf drängende Fragen der Biobäuerinnen und Biobauern Antworten zu erhalten und dem BVET-Direktor und weiteren Amtsvertretern deren Sorgen direkt mitzuteilen. Hans Wyss bestätigte, dass für 2009 ausschliesslich ein Impfstoff (ohne Quecksilber) zugelassen ist und in diesem Jahr nur mit diesem Impfstoff gearbeitet wird. Ab 2010 werden mehrere zugelassene Impfstoffe zur Verfügung stehen. Eine Lösung für Biobetriebe, nur auf bestimmte Impfstoffe zuzugreifen, stellte Wyss in Aussicht. Das BVET rechnet damit, dass bis und mit 2010 geimpft werden muss. Die diesjährige Impfaktion dauert voraussichtlich von Februar bis Mai. Das BVET sicherte der Delegation eine bessere Information der betroffenen Betriebe vor der Impfaktion zu. Ausserdem wird das BVET vor der nächsten Impfkampagne über die gemeldeten Impffolgen berichten.

Bis Mitte November 2008 sind dem Bundesamt von insgesamt zwei Millionen geimpften Tieren 187 Fälle von Impffolgen bekannt. Die Hälfte davon betraf Fruchtbarkeitsstörungen. Für Impfverweigerer sieht das BVET folgende Massnahmen vor:

  • Deren Tiere dürfen den Betrieb nicht wechsel.
  • Die Tiere müssen regelmässig auf Virusfreiheit überprüft werde.
  • Zu allfälligen «Strafmassnahmen» hat sich das BVET nicht geäussert.

Quelle: Bio Suisse Newsletter 115, Januar 2009

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Impfung gegen Blauzungekrankheit schützt unsere Tiere

(01.12.2008) Der Schweizerische Bauernverband (SBV) zieht eine positive Bilanz über die zu Ende ge-hende Impfkampagne 2008 gegen die Blauzungenkrankheit. Die Impfung schützte die Nutz-tiere und verhinderte grössere wirtschaftliche Schäden bei den Tierhaltern. Der SBV unter-stützt deshalb die Fortsetzung der obligatorischen Impfkampagne im nächsten Jahr. Die bisher vorliegenden Fakten deuten nicht darauf hin, dass die Impfung grössere Nebenwir-kungen auslöst. Der SBV ist weiter der Auffassung, dass die Impfkosten für die Tierhalter gesenkt werden müssen.

vollständige Medienmitteilung SBV (19.3 KB)

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Radiosendung: Nicht alle Bauern wollen impfen

(24.10.2008) Viele Bauern versuchen sich dem Impfobligatorium zu wiedersetzten. Einerseits aus grundlegender Überzeugung gegen Impfungen jeglicher Art, anderseits würden genaue Informationen über den Impfstoff und mögliche Nebenwirkungen fehlen, so die Bauern.
Schweizer Radio DRS 1, Espresso 23.10.2008
Sendung hören

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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 01.12.2010

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