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Neue Regeln zum Einsatz von Antibiotika

Meldung  | 

Seit Anfang dieses Jahres dürfen auf Knospe-Betrieben kritische Antibiotika nur noch in Ausnahmefällen zur Erstbehandlung eingesetzt werden. Kritische Antibiotika haben in der Human- und Tiermedizin eine hohe Bedeutung, da sie bei gewissen Krankheiten die einzige Behandlungsmöglichkeit darstellen.

Titelseite des Merkblattes «Antibiotika reduzieren» (Foto: Marion Nitsch)

Ein zurückhaltender Einsatz solcher Wirkstoffe ist zentral, damit ihre Wirksamkeit erhalten bleibt und die Resistenzbildung nicht gefördert wird. Dieses Vorgehen deckt sich mit den Empfehlungen des neuen Therapieleitfaden der Gesellschaft Schweizer Tierärzte, demnach zur Erstbehandlung der gängigen Nutztierkrankheiten, weniger kritische Wirkstoffe zur Verfügung stehen. Alle Knospe-Tierhalter haben im Januar Unterlagen zu der neuen Weisung erhalten. Die mit den Unterlagen verschickte Liste der kritischen Antibiotika zeigt auf, für welche Tierart die Mittel zugelassen sind. Ist für die Behandlung einer Krankheit ein Antibiotikum nötig, darf bei der Erstbehandlung kein Antibiotikum dieser Liste eingesetzt werden, ausser es ist für die betreffende Diagnose kein anderes zugelassen oder ein Antibiogramm zeigt, dass nur ein solches wirksam ist. Bei Folgebehandlungen kann der Tierarzt auf alle zugelassenen Antibiotika zurückgreifen. Ausnahme sind Gruppen- und Eutertherapien, wo vor jedem Einsatz eines kritischen Antibiotikums ein Antibiogramm nötig ist.

Unterstützung bei der Umsetzung der Weisung erhalten Knospe-Tierhalter im Gespräch mit Ihrem Tierarzt oder durch verschiedene Organisationen und Projekte wie Kometian oder Provieh:

www.kometian.ch

www.provieh.ch

Alle Unterlagen zur neuen Richtlinie sind zu finden unter:

www.antibiotika.bio-suisse.ch

Judith Köller

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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