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Ernährungssouveränität könnte in der Schweiz Wirklichkeit werden

Meldung  | 

Valentina Hemmeler Maïga, Gewerkschaftssekretärin von Uniterre

Via Campesina hat 1996 die Ernährungssouveränität definiert. Anfang November wurde zu diesem Thema in Bern ein Forum durchgeführt. Rund 200 Vertreter von landwirtschaftlichen Organisationen, Gewerkschaften und Konsumentenvereinigungen nahmen daran teil. Nachfolgend werden wichtige Elemente dieses Begriffs erklärt.

Ernährungssouveränität bezeichnet das Recht der Bevölkerung, eines Landes oder einer Union, die Landwirtschafts- und Verbraucherpolitik selbst zu bestimmen, ohne Preis-Dumping gegenüber anderen Ländern. Ernährungs-Souveränität bedeutet:

  • die lokale, landwirtschaftliche Produktion zu begünstigen und so die Ernährung der Bevölkerung sicherzustellen;
  • der Zugang für Bauern, Bäuerinnen und Landlose zu Land, Wasser, Saatgut und Krediten;
  • das Recht von Bauern und Bäuerinnen, Lebensmittel zu erzeugen, das Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher darüber zu entscheiden, was sie konsumieren und wer es wie produziert;
  • das Recht der Staaten, sich vor billigen Landwirtschafts- und Nahrungsmittel-Importen zu schützen;
  • die Bindung der Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse an die Produktionskosten.

WTO behindert Ernährungssouveränität

Der UN-Sonderbeauftragte für das Recht auf Ernährung, Olivier de Schutter, erklärte, dass die WTO das Management der Nahrungsmittel weltweit gefährdet. Er empfiehlt der WTO, den Handel mit landwirtschaftlichen Gütern so zu gestalten, dass dieser die Entwicklung der Landwirtschaftspolitik der verschiedenen Länder nicht verhindert. Die Nationen dürfen in einem gewissen Mass ihren internen Markt schützen, damit die Risiken um die Spekulation mit Nahrungsmitteln in Schranken gehalten werden. Auch muss die Macht der Multis begrenzt werden, sonst wird sich der Anteil des Mehrwertes, der den Landwirten zukommt, je länger je kleiner.

Nationlarat stimmt Verankerung im Landwirtschaftsgesetz zu

In der Schweiz schlug Nationalrat (und Direktor des Schweizerischen Bauernverbands) Jacques Bourgeois vor, dass die Ernährungssouveränität im Landwirtschaftsgesetz verankert wird. Seine parlamentarische Initiative wurde vom Nationalrat gutgeheissen. Nun muss noch der Ständerat dazu Stellung nehmen. Der Text sieht vor, dass der Nahrungsmittelbedarf der schweizerischen Bevölkerung vorwiegend durch eine qualitativ hochwertige, nachhaltige und diversifizierte Inlandproduktion gedeckt werden muss.

Uniterre prüft Lancierung einer Initiative

Die bäuerliche Gewerkschaft Uniterre überlegt sich zurzeit die Lancierung einer eidgenössischen Initiative, um die Ernährungssouveränität sowie einigen anderen Änderungen in die Bundesverfassung zu verankern:

  • Massnahmen, um den Zugang zum Land durch jungen Landwirten begünstigen;
  • Schutz gegen die Bodenspekulation;
  • Zollgebühren über importierte Nahrungsmittel, die gemäss soziale und ökologische Normen, die mit der der schweizerischen Gesetzgebung nicht konform sind, produziert wurden.

Ernährungsouveränität (Webseite von Uniterre)

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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