Ab 2040 müssen sämtliche Knospe-Gewächshäuser zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Als erneuerbare Energieträger gelten Wind- und Wasserkraft, Solarenergie, Biomasse wie zum Beispiel Holz und Umweltwärme, etwa Geothermie.
Die Umstellung erfolgt in zwei Teilschritten, das bedeutet:
- Ab 2030 muss achtzig Prozent der für das Heizen (inklusive Trockenheizen) eingesetzten Energie aus erneuerbaren Energieträgern stammen. Ausgenommen davon sind Gewächshäuser, die nur zur Frostfreihaltung auf maximal fünf Grad Celsius beheizt werden.
- Ab 2040 muss hundert Prozent der eingesetzten Heizenergie für die Grund- und Spitzenlast sowie für die Frostfreihaltung, das Trockenheizen und die CO2-Düngung mit erneuerbaren Energieträgern abgedeckt werden.
Für die Verwendung von Abwärme und Atomstrom zur Beheizung gelten ab 1.1.2040 ebenfalls strengere Vorschriften. Für neu gebaute Gewächshäuser gilt bei der Wärmedämmung zudem neu ein mittlerer U-Wert von 2.1 W/m2K (vgl. Bio Suisse Richtlinien, Teil II, Art. 2.7).
Auch die Branche hat sich unter der Leitung des Verbandes Schweizer Gemüseproduzenten VSGP vertieft mit dem Thema beschäftigt und per 2020 eine Branchenstrategie verabschiedet, die einen etappenweisen Ausstieg aus den fossilen Energieträgern bis Ende 2040 anstrebt.
Judith Köller, Bio Suisse
Weiterführende Informationen
Infobroschüre des VSGP mit Informationen zu den verschiedenen erneuerbaren Energieträgern: Heizen ohne fossile Brennstoffe bis 2040 (PDF auf der VSGP-Webseite)
Biogemüsebau im Gewächshaus (Rubrik Gemüsebau)