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Erschienen: Das gilt neu im Biolandbau 2022

Meldung  | 

Die ab dem 1. Januar 2022 geltenden Änderungen im Biolandbau sind, wie jedes Jahr, in einem Merkblatt festgehalten. Die Ausgabe 2022 ist soeben erschienen.

«Das gilt neu im Biolandbau 2022» ist als Kurzfassung, das heisst ohne Erläuterungen, in die aktuelle Ausgabe des Magazins Bioaktuell eingeheftet (Bioaktuell 10|2021). Die Version mit Erläuterungen steht in elektronischer Form zur Verfügung:

Das gilt neu im Biolandbau 2022 (FiBL-Shop)

Die ins Französische und Italienische übersetzten Versionen von «Das gilt neu im Biolandbau 2022» werden elektronisch um den 8. Dezember zur Verfügung stehen und am 17. Dezember mit der Zeitschrift «Bioactualités» und «Bioattualità» an die Abonnentinnen und Abonnenten verschickt.

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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