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Richtpreise 2019 für Biofutter angepasst

Meldung  | 

An der Richtpreisrunde haben sich Produzentenvertreter, Mischfutterhersteller und Importeure auf eine Anpassung der Richtpreise für Knospe-Futtergetreide geeinigt. Damit wird der künftigen Marktentwicklung Rechnung getragen. Bei Gerste und Triticale sinkt der Richtpreis um zwei Franken, bei Körnermais und Eiweiss-Erbsen um drei Franken und bei Futterweizen um einen Franken pro hundert Kilogramm. Der Richtpreis für Soja und Lupinen steigt um fünf Franken. Für Ackerbohnen und Hafer bleibt der Richtpreis unverändert.

Foto: Bio Suisse

Produzenten und Verarbeiter haben sich am 23. Mai im Rahmen der Richtpreisrunde auf eine Anpassung von Produzentenrichtpreisen bei Knospe-Futtergetreide geeinigt. Die Übernahmebedingungen 2019 entsprechen den Bestimmungen des Branchenverbandes Swiss Granum.

Das inländische Angebot an Biofuttergetreide ist in den letzten Jahren dank zusätzlich gewonnenen Betrieben und Ackerflächen weiter gestiegen. Trotz trockenem Sommer haben die Ernteerträge die Erwartungen übertroffen. Aus der Ernte 2018 konnten 28'109 Tonnen Futtergetreide übernommen werden. Bei sämtlichen Getreidearten wurden die Erntemengen zum Teil massiv gesteigert. Der Anteil an inländischem Futtergetreide liegt bei 68,6 Prozent.

Massnahmen für Gerste, Hafer, Triticale und Futterroggen

Da sich bei Gerste, Hafer und Triticale nahezu eine Vollversorgung abzeichnet, wurden folgende Massnahmen beschlossen: Die Anpassung der Richtpreise an die Erfordernisse des Marktes, eine Vermarktungssperre für Knospe-Importware Gerste, Hafer, Triticale und Futterroggen ab dem 15. Juli 2019 sowie die eingeschränkte Vermarktung von inländischer Umstellware bei Gerste, Hafer, Triticale und Futterroggen ab Ernte 2019 mit einen Rückbehalt auf den Richtpreis. Die Höhe des Rückbehalts resultiert aus der Differenz zwischen konventionellem Preis und Biorichtpreis. Der Betrag wird bei einer Überversorgung zur Deklassierung verwendet. Findet keine Deklassierung statt, wird auch Umstellware
mit dem vollen Richtpreis vergütet.

Förderung von Lupine und Futtersoja

Die produzierten Mengen von Eiweisserbsen und Ackerbohnen haben in den letzten Jahren die Versorgung mit einheimischen Proteinträgern deutlich verbessert. Die Entwicklung ist vor allem auf den Anbau von Mischsaaten (Körnerleguminosen/Getreide) zurückzuführen, der sich in der Praxis bewährt hat. Der Anbau von Körnerleguminosen wurde bis anhin von Bio Suisse mit Förderbeiträgen gezielt unterstützt. Mit der Richtlinienverschärfung in der Wiederkäuerfütterung ab 2020 wird der Einsatz der Körnerleguminosen wichtiger. Deswegen hat die Branche entschieden, die Körnerleguminosen weiterhin zu fördern, allerdings nur noch für die gesuchten Lupinen und das Futtersoja. Diese werden neu mit
Fr. 35.-/dt statt 20.-/dt gefördert. Bei Eiweisserbsen und Ackerbohnen werden grosse Mengen erwartet, weshalb Bio Suisse für diese Körnerleguminosen keine Förderung mehr auszahlt.

Richtpreise für Knospe-Getreide 2019

Futterroggen wurde neu in den Getreidepool aufgenommen und mit einem Richtpreis von Fr. 76.-/dt festgelegt.

Futtergetreide / Körnerleguminosen (in Fr./dt):

  • Futterweizen 86.00
  • Gerste: 78.00
  • Hafer: 64.00
  • Triticale: 79.00
  • Körnermais: 84.00
  • Eiweisserbsen: 85.00 + 3.00 Ausgleichbeitrag = Total 88.00
  • Ackerbohnen: 78.00
  • Lupinen: 94.00 + 35.00 Förderbeitrag = Total 129.00
  • Soja: 105.00 + 35.00 Förderbeitrag = Total 140.00
  • Futterroggen: 76.00
  • Mischkultur Körnerleguminose mit Getreide: Preis gemäss gewichtetem Durchschnitt aus beiden Komponenten.

Rückbehalt auf Inland-Futtergetreide

Auf sämtlichem Inland-Futtergetreide wird ein Rückbehalt von Fr. 1.-/100 kg vom Richtpreis abgezogen. Der Rückbehalt ist zweckgebunden und dient der Produktionsförderung der inländischen Körnerleguminosen. Der Rückbehalt wird von den Sammelstellen eingezogen. Im Gegenzug wird dafür die Importabschöpfung auf dem Futtergetreide von Fr. 4.-/t gestrichen.

Ab Ernte 2019 übergibt Bio Suisse das Inkasso ihrer produktgebundenen Branchenbeiträge an Swiss Granum. Die Beiträge werden gesamthaft bei den Erstübernehmern erhoben und anschliessend von Swiss Granum zwischen den begünstigten Organisationen verteilt.

Auswuchsgetreide

  • Weizen: Fr. 79.00 /100 kg (bei Fallzahl unter 120 s nach Absprache mit dem Abnehmer)
  • Roggen: Fr. 76.00 /100 kg (bei grossen Mengen nach Absprache mit dem Abnehmer)
  • Dinkel: Fr. 54.00/ 100 kg (bei grossen Mengen nach Absprache mit dem Abnehmer)

Die aktuellen Preise und Übernahmebedingungen sind abrufbar auf:

Bioackerkulturen (Rubrik Markt)

 

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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