Im Folgenden aufgelistet sind einige Beispiele von Blühelementen, die man jetzt ansäen kann und die zudem als Biodiversitätsförderflächen anerkannt werden und beitragsberechtigt sind:
- Buntbrachen und Rotationsbrachen sind mehrjährige Streifen oder Flächen, die mit Wildkräutern angesät werden. Im ersten Jahr liefern der blühende Mohn, die Margeriten und Kornblumen viel Nektar und Pollen für Bestäuber und Nützlinge. Im Winter findet der Distelfink Samen auf den trockenen Blütenständer von Karden und Königskerzen. Insekten können als Puppen in den trockenen Blumenstängeln überwintern.
- Saum auf Ackerfläche ist ein mehrjähriger krautiger Streifen. Es gibt sowohl Mischungen für trockene, als auch für feuchte Standorte. Wie Brachen bietet er auch Rückzug für Wildtiere wie Junghasen und Rehkitze.
- Ackerschonstreifen sind extensiv bewirtschaftete Randstreifen in Getreide, Raps, Sonnenblumen, Eiweisserbsen, Ackerbohnen und Soja. Es können sich vorkommende Ackerblümchen wie Veilchen, Mohn und Kornblumen spontan darauf entwickeln.
- Blühstreifen für Nützlinge und Bestäuber bestehen aus Pflanzenmischungen, die speziell für die Förderung von Nützlingen oder Bestäubern zusammengestellt werden. Sie bleiben nur eine Saison am gleichen Standort und sollten deshalb in der Nähe von mehrjährigen Blühelementen angelegt werden.
Natürlich ist es auch möglich, auf Ackerland Blumenwiesenstreifen anzulegen.
Alle Informationen zur Standortwahl, Anlagetechnik und Pflege finden Sie unter www.agri-biodiv.ch.
Véronique Chevillat, FiBL