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Bio Suisse
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Stellungnahme zur neuen Bio-Verordnung

Meldung  | 

Bio Suisse hat sich im Rahmen eines Anhörungsverfahrens beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zu Änderungen in drei Verordnungen geäussert. Einige Vorschläge des BLW lehnt Bio Suisse entschieden ab. So zum Beispiel die geplante Zulassung von Zusatzstoffen oder anderen Stoffen, die durch gentechnisch veränderte Organismen hergestellt wurden. Unsinnig ist aus Sicht von Bio Suisse auch die Einführung einer speziellen Kennzeichnungspflicht für biologische Zutaten. Hingegen begrüsst Bio Suisse die Kennzeichnung von Biolebensmitteln für den Export oder das Verbot der betäubungslosen Kastration bei Ferkeln.

Die Schaffung der Rechtsgrundlage für die Zulassung von GVO-Produkten (auch Derivaten) stellt Bio Suisse vor grosse Probleme. Die neue Bestimmung untergräbt die GVO-freie Produktion und fördert eine unerwünschte Entwicklung. So droht die Zulassung von GVO-Produkten die Einstellung der Produktion kritischer Stoffe, wie Vit. B2 oder B12 zu beschleunigen und dürfte verhindern, dass GVO-freie Alternativen entwickelt werden. Die Konsumenten werden damit verunsichert und den Kritikern des Biolandbaus werden Argumente gegen den Biolandbau geliefert. Bio Suisse lehnt die Änderung entschieden ab, da sie die Biolandwirtschaft massiv schwächt und ihren Ruf schädigt.

Auch die Einführung einer obligatorischen Kennzeichnung biologischer Zutaten mit einem Stern lehnt Bio Suisse entschieden ab. Bei 100 % Bioprodukten ist sie unnötig, verwirrend und kostentreibend. Stattdessen fordert Bio Suisse eine Deklarationspflicht für konventionelle Komponenten.

Die Ausweitung der Zertifizierungspflicht für Exporteure begrüsst Bio Suisse hingegen ausdrücklich. Bisher existieren nämlich keine Bestimmungen für die Kennzeichnung biologischer Erzeugnisse, die aus der Schweiz exportiert werden. Um zu verhindern, dass im Ausland schweizerische Produkte mit einer missbräuchlichen Kennzeichnung auftauchen, sollen neu auch Ausfuhrunternehmen der Zertifizierungspflicht unterstellt werden. Bio Suisse sieht in der Änderung eine Massnahme, um den guten Ruf schweizerischer landwirtschaftlicher Produkte in Zeiten sich öffnender Märkte zu sichern.

Die betäubungslose Kastration der männlichen Ferkel wird mit der neuen Tierschutzgesetzgebung (Tierschutzgesetz sowie Tierschutzverordnung) ab 2010 verboten. Das BLW will nun alle Methoden, die gemäss Tierschutzgesetzgebung erlaubt sind, auch für den Biolandbau zulassen. Bio Suisse begrüsst das Verbot der betäubungslosen Kastration, will bei den männlichen Ferkeln aber ganz auf die Kastration verzichten und die Ebermast entwickeln. Sobald die technischen Voraussetzungen (z.B. elektronische Nase) zur Erkennung geruchsbelasteter Eber gegeben sind, will Bio Suisse die Vermarktung unkastrierer Eber fördern.

Die neue Bio-Verordnung soll per 1. Januar 2009 zeitgleich mit der neuen EG-Verordnung 834/2007 in Kraft treten und die Gleichwertigkeit mit der EG-Verordnung gewährleisten. Für 2009 plant das BLW eine Gesamtrevision der Bio-Verordnung, um die Übersichtlichkeit der mittlerweile mehrfach revidierten und ergänzten Verordnung zu verbessern und gegebenenfalls weitere Neuerungen aus der EG-Verordnung zu übernehmen.

Weiterführende Informationen:

<link fileadmin documents ba aktuell vernehmlassung_biov_internet.pdf download oeffnet in neuem>Detaillierte Antworten von Bio Suisse zur Vernehmlassung (pdf, 30 KB)

Die aktuellen Dokumente zur Vernehmlassung der Verordnungen sind auf der Homepage des BLW abrufbar:

Zu den Änderungen der Bio-Verordnungen

Zu den Änderungen der Berg- und Alp-Verordnung


Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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