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SwissGAP kommt auf den 1.1.2011

Meldung  | 

Ernüchterndes Fazit nach zähen Verhandlungen: SwissGAP gilt auch für Knospe Betriebe. Spätestens ab 1.1.2011 müssen Gemüse- Obst und Kartoffelproduzenten, die an Migros und Coop liefern, SwissGAP erfüllen. Ausnahmen davon müssen direkt verhandelt werden.

Für Coop oder Migros Lieferanten von Gemüse- Obst und Kartoffeln heisst dies nun:

  • Die Betriebe müssen sich bei SwissGAP anmelden.
  • Falls die SwissGAP Kontrolle nicht schon erfolgte, muss sie im nächsten oder spätestens im übernächsten Jahr passieren. Es ist zu beachten, dass es zu Kontrollengpässen kommen kann, wenn diese erst im letzten Moment erfolgt.

Die Delegiertenversammlung der Bio Suisse hat im Herbst 2007 dem Vorstand den Auftrag erteilt, bei den Grossverteilern und beim Verein SwissGAP, eine Äquivalenz zu verhandeln. Gerne informieren wie Sie nun über den Stand der Dinge.

Anfangs sind wir bei Coop sehr weit gekommen und konnten uns auf das Prinzip des Vergleichs ganzer Themenblöcke (Landwirtschaftspraxis, Hygiene, Arbeitssicherheit und soziale Richtlinien) einigen. Beflügelt von diesen Erfolgen bekräftigte die Delegiertenversammlung vom April 2008 den Auftrag und signalisierte Offenheit gegenüber neuen Richtlinien, insbesondere in den Bereichen Hygiene und Arbeitssicherheit, falls solche für die Äquivalenz notwendig würden.

Anders als Coop bestehen Migros und der Verein SwissGAP auf einer sehr engen Interpretation der Äquivalenz auf der Ebene jedes einzelnen Kontrollpunktes. Dieser Ansatz schmälert den Nutzen einer Äquivalenz und erhöht den Aufwand für die Produzenten und die Bio Suisse enorm.

Die Alternative, eine Äquivalenz mit GlobalGAP zu suchen, hat der Vorstand aber verworfen. Das sehr komplizierte Anerkennungsverfahren verursachte unverhältnismässig hohe Kosten, ohne dass eine grosse Erleichterung für die Produzenten spürbar würde.

Der einzig gangbare Weg scheint nun eine für Bio Suisse harmonisierte Checkliste bei SwissGAP zu sein. Diese kann von Bio Suisse durch Richtlinienanpassungen kürzer werden. Die Wünschbarkeit muss aber Punkt für Punkt geklärt werden, da unsere Richtlinien für alle gelten, nicht nur für die SwissGAP-pflichtigen Betriebe (Gemüse- Obst und Kartoffelproduzenten, die Coop oder Migros liefern). Zudem müssen SwissGAP Punkte nur alle drei Jahre geprüft werden. Wir haben eine Arbeitsgruppe - bestehend aus Res Bärtschi, Beatrice Scheurer und Niklaus Wynistorf - eingesetzt, die nun probiert, das Optimum herauszuholen.

Wir werden sowohl an der Präsidentenkonferenz als auch an der Delegiertenversammlung orientieren und auf Fragen eingehen. Wir bitten euch, die Produzenten in eurem Umfeld entsprechend zu orientieren.

Markus Arbenz
Geschäftsführer Bio Suisse
Tel. 061 385 96 10
Fax 061 385 96 11
bio(at)bio-suisse.ch

www.swissgap.ch

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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