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Swissness: Hoher Inland-Anteil ist wichtig für die Branche

Meldung  | 

Bio Suisse besteht in der Diskussion um die Swissness­-Vorlage auf einem 80­-Prozent­-Mindestanteil für verarbeitete Lebensmittel. 80 Prozent Inlandware in Schweizer Lebensmitteln sind schon ein Kompromiss. Weitere Zugeständnisse gingen zu Lasten der Schweizer Bauernfamilien.

Zurzeit diskutiert das Parlament darüber, wie viel Schweizer Rohstoffe in Schweizer Lebensmitteln sein müssen, damit sie unter Auslobung der Swissness verkauft werden dürfen. Besonders umstritten ist die Frage bei hoch verarbeiteten Produkten. Als Kompromiss schlägt der Bundesrat ein Limite von 80 Prozent Inlandanteil vor, damit verarbeitete Produkte noch als Schweizer Produkte bezeichnet werden dürfen. Nun hat der Schweizerische Bauernverband offenbar unter Druck von Exponenten der Nahrungsmittelindustrie vorgesch­lagen, den Schweizer Anteil unter bestimmten Bedingungen bis auf 60 Prozent zu senken. Es soll ausserdem das zusätzliche Kriterium Wertschöpfung eingeführt werden. Die Regelung würde somit viele Ausnahmen und Lücken enthalten, welche zu unnötigen Verwaltungskosten führen würden. Zudem bliebe mit einem noch tieferen Schweizer Anteil die Glaubwürdigkeit der Swissness­Regelung auf der Strecke. Dies stösst bei Bio Suisse auf Unverständnis. Die Zugeständnisse an die Industrie gingen zu Lasten der Schweizer Landwirtschaft.

Das Image von Schweizer Produkten hat einen beträchtlichen Marktwert. Die Bauernfamilien sind darauf angewiesen, dass sie diesen zentralen Verkaufstrumpf im internationalen Wettbewerb ausspielen können –, nicht zuletzt, weil sie mit ihrer Arbeit und ihrer Kultur wesentlich zum positiven Schweiz­-Bild beitragen. Andere Wirtschaftszweige sollen von diesem Image profitieren können. Es darf darum nicht sein, dass die Landwirt­schaft genau in diesem Bereich mit einseitigen Kompromissen von der Wertschöpfung ausgeschlossen wird.

Dass die Swissness­Vorlage für die Landwirtschaft wichtig ist, zeigt ein Blick auf einen ähnlichen Mechanismus: die geschützte Ursprungsbezeichnung (AOC). So vergrösserte sich nach der Einführung der AOC beim Walliser Roggenbrot die Preisdifferenz des Walliser Roggens zum übrigen Inlandroggen massiv. In der Folge stieg die Roggenproduktion im Wallis um 100 Prozent an. Davon profitieren auch die Konsumenten. Ein strikter Gebietsschutz garantiert ihnen, dass das Walliser Brot auch wirklich Walliser Roggen enthält. Gleich­zeitig hat der Konsument die Wahlfreiheit: Er kann das exklusive Walliser Roggenbrot kaufen oder auf billige «Importware» ausweichen. Genau so soll nach Auffassung von Bio Suisse auch eine sinnvolle Swissness-­Regelung funktionieren.

(Medienmitteilung von Bio Suisse vom 27.10.2010)

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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