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Feuerbrand: Behandlungsempfehlungen

Nach dem sehr starken Befallsjahr 2007 ist der Feuerbrand in den darauf folgenden Jahren in Obstanlagen verhältnismässig wenig aufgetreten. In der Saison 2012 waren die vom Feuerbrand versursachten Schäden allerdings wieder deutlich grösser. Lokal trat sehr starker Befall auf und es mussten einige Parzellen oder Sortenblöcke gerodet werden. Auch wurde im Herbst 2012 in Anlagen, die vorher wenig Blüteninfektionen gezeigt hatten, zunehmend Unterlagenbefall festgestellt.

Es gilt also weiterhin, dem gefährlichen Feuerbrand höchste Aufmerksamkeit zu schenken. Das Bakterium ist latent vorhanden und kann sich bei günstigen Infektionsbedingungen während der Blüte schnell und über grosse Gebiete ausbreiten und Schaden anrichten. 

Massnahmenkombinationen

Ein erfolgreiches Feuerbrand-Management beruht auf der Kombination von verschiedenen Massnahmen, die jede für sich einen Teil zur Reduktion des Gefährdungspotenziales beiträgt. Einzelmassnahmen sind:

  • Management von Alternativ-Wirtspflanzen (Befallskontrolle und/oder Rodung)
  • Winterschnitt zur Entfernung von Cankern sowie von Blüten- und Fruchtmumien
  • Vorblütebehandlungen zur Reduktion der Bakterienmenge
  • Blütenschutz mit gezieltem Mittel-Einsatz nach Prognosemodell
  • Sofortiges Entfernen kranker Triebe
  • Sofortige Behandlung nach Hagel im Sommer
  • Roden von stark befallenen und/oder stark anfälligen Bäumen/Sorten
  • Wahl von möglichst toleranten oder resistenten Sorten für Neupflanzungen.

Es braucht alle Teile um eine optimale Situation zu erreichen. Garantie für vollen Erfolg dieser Strategie gibt es aber nicht, insbesondere dann nicht, wenn das Erregerpotenzial in der eigenen Anlage oder in der Umgebung sehr hoch ist.

Vorblütebehandlungen

In Anlagen mit Vorjahresbefall, resp. Feuerbrandbefall in unmittelbarer Umgebung können mit einer Kupferbehandlung im Stadium Knospenschwellen bis Knospenaufbruch (51-53 = B-C) in einer erhöhten Aufwandmenge von ca. 2 kg Reinkupfer pro ha die Bakterien auf dem Holzkörper reduziert werden. Für eine solche, die maximale Kupferausbringmenge von 1.5 kg pro ha und Jahr überschreitende Behandlung braucht es eine Sonderbewilligung durch die kantonale Fachstelle.

Stimulator der natürlichen Abwehrkräfte

Seit 2013 ist das Produkt Vacciplant für den Einsatz im Biolandbau zugelassen. Das Mittel enthält als Aktivsubstanz Laminarin, das aus der Alge Laminaria digitalis gewonnen wird. Es wirkt als Stimulator der natürlichen Abwehrkrafte im Sinne der induzierten Resistenz, ist also eine Art «Impfung». Belegt sind für Vacciplant eine Teilwirkung gegen den Feuerbrand sowie eine unterstützende Wirkung gegen Schorf. Vacciplant wird ab Austrieb bis Ende Blüte regelmassig eingesetzt.

Blütebehandlungen

Die absolut grösste Gefahr für den Befall und die Ausbreitung von Feuerbrand besteht während der Blüte bei Erreichen von Infektionsbedingungen. Für die direkte Bekämpfung des Feuerbrandes können im biologischen Anbau zurzeit zwei Produkte empfohlen werden:

  • Das Hefepräparat Blossom Protect
  • Das Tonerdepräparat Myco-Sin

Blossom Protect zeigte in Versuchen eine bessere Wirkung als Myco-Sin. Dieses Hefepräparat eignet sich sowohl für den Einsatz in Niederstammanlagen wie auch bei Hochstammbäumen. Berostungsempfindliche Sorten wie zum Beispiel Golden Delicious, Idared oder Pinova sollten aber höchstens zweimal behandelt werden, sie können mit leichter Berostung auf das Mittel reagieren.

Gute Wirkung gegen Feuerbrand wurde in Versuchen in Österreich mit der Kombination von Vacciplant und Myco-Sin beobachtet. Da Myco-Sin in Kombination mit Netzschwefel Stulln zusätzlich auch eine Wirkung gegen Schorf, Mehltau und Fruchtspot (Pseudomonas) aufweist, bleibt dieses Präparat, auch in Kombination mit Vacciplant, erste Wahl für den Einsatz bei schorfanfälligen Sorten und schwachem Feuerbranddruck.

Ist gemäss Prognose eine Feuerbrandinfektion zu erwarten, so kann ein Tag vor der Infektionsmöglichkeit anstelle von Tonerde auch  Blossom Protect eingesetzt werden. Bleibt das Infektionsrisiko über mehrere Tage hoch, so muss alle 2 Tage mit einem der beiden Präparate behandelt werden.

Wichtige Hilfen zur Einschätzung der Schorf- und Feuerbrandinfektionsgefahr sind die Prognosemodelle RimPro und Maryblight (Adressen am Schluss des Artikels).

Aktuelle Fragen

Trotz zunehmendem Wissen durch Forschungsarbeiten und Praxisbeobachtungen zum Beispiel über die Anfälligkeit von Sorten und Unterlagen, sind zum Feuerbrand und seiner Bekämpfung noch viele Fragen offen, wie zum Beispiel:

Bringen alternative Mittel wie Löschkalk, Hanftee oder homöopathische Produkte eine Wirkung?
Bisherige Praxisversuche konnten bisher noch keine genügende Wirkung dieser Produkte aufzeigen:
Praxisversuche 2010 mit Löschkalk und Hanfextrakten - Schlussbericht (794.4 KB)
Praxisversuche 2011 mit Löschkalk und Hanfextrakt - Schlussbericht (1.0 MB)

Seit einigen Jahren ist das Produkt LMA in Diskussion und in Prüfung. Das Produkt konnte bislang gegenüber den Standardprodukten noch keine wesentlichen Vorteile zeigen. Zudem steht die BLW- und Bio- Bewilligung noch aus. Ein versuchsweiser Einsatz ist aber mit einer Praxis-Versuchsbewilligung unter Einhaltung der Auflagen möglich

Behandlung von Hochstammbäumen

Bei Hochstammbäumen ist es wegen der oft lang andauernden Blütezeit und der Grösse der Bäume besonders schwierig, die Produkte gegen Feuerbrand zum richtigen Zeitpunkt zuverlässig auf jede offene Blüte zu bringen. Die Anwendungszeitpunkte für «Blossom Protect» sind bei grossen Hochstämmen über einen längeren Zeitraum verteilt als in einer Tafelobst-Ertragsanlage. In Regionen mit Befall empfehlen wir, trotz dieser Schwierigkeiten, bei hoher Infektionsgefahr auch die Hochstämme mit «Blossom Protect» oder «Myco Sin + Netzschwefel Stulln» zu behandeln.

Meldepflicht

Bei Feuerbrandbefall besteht grundsätzlich immer noch Meldepflicht und er muss amtlich bekämpft werden. Dies insbesondere in der West- und Nordwestschweiz, wo es noch viele Gemeinden ohne Feuerbrand gibt. Dort gilt weiterhin die Tilgungsstrategie, das heisst, Feuerbrand soll dort weiter ausgerottet werden, sobald er auftritt (Link 1: Bekämpfungsstrategie des Bundes).

In Gebieten, wo Feuerbrand schon länger vorkommt und die vom Bund als Befallszone ausgeschieden wurden (Link 2), können die Kantonalen Pflanzenschutzdienste selber bestimmen, welche Massnahmen zu treffen sind. In solchen Befallszonen wird von vielen Kantonen eine Schutzobjektstrategie verfolgt. Das bedeutet, dass innerhalb und um Schutzobjekte (zum Beispiel bedeutende Hochstammbestände, Erwerbsobstanlagen, Baumschulen) die Melde- und Bekämpfungspflicht nach wie vor gilt. Die kantonalen Pflanzenschutzdienste ordnen dort die Massnahmen an, die zur Überwachung und zur Bekämpfung notwendig sind.

Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Kanton Wallis, welcher immer noch frei von Feuerbrand und als Schutzgebiet ausgeschieden ist (Link 3).

Link 1: Bekämpfungsstrategie des Bundes (Webseite Agroscope)
Link 2: Befallszone (Webseite Agroscope)
Link 3: Schutz- und Nichtschutzgebiet (Webseite Agroscope)

Weiterführende Informationen:

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.12.2017

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