Sortenliste

2026 | Ausgabe Schweiz | Nr. 1237

Futterbau und übrige Ackerkulturen | Sortenliste 2026 | Nr. 1237 | Ausgabe Schweiz | © FiBL | www.fibl.org

Futterbau und übrige Ackerkulturen

Sorten und Samenmischungen Angebot (ohne Getreide und Kartoffeln)2026

Die meisten Bewertungen resultieren aus Ergebnissen aus konventionellen Sortenversuchen von Swissgranum oder sind Züchterangaben. Bisher werden nur Raps und Soja unter Biobedingungen geprüft. Weitere Bemerkungen sowie die Saatgutregelung zum biologischen Futter- und Ackerbau mit den Erläuterungen zu den einzelnen Saatgutverfügbarkeitsstufen sind am Ende der Sortenliste aufgeführt. Es werden nur von Swissgranum geprüfte Maissorten aufgelistet; andere verfügbare Sorten in Bioqualität werden gegebenenfalls auf organicxseeds.ch aufgeführt. Die Wahl der Sorte sollte immer mit der oder dem Abnehmer*in abgesprochen werden.

Saatgutmischungen
HauptgruppenUntergruppen / VerwendungSaatgutverfügbarkeitsstufeSorten / Eigenschaften
Einjährige Mischungen inkl. Zwischenfuttermischungen
(100er)
 Stufe 2 (Bio = Regel)Biomischungen mit mindestens 80 Prozent Bioanteil (Erläuterung siehe Abschnitt "Saatgutregelung für den biologischen Futterbau")
Zweijährige Mischungen
(200er)
 Stufe 2 (Bio = Regel)Biomischungen mit mindestens 80 Prozent Bioanteil (Erläuterung siehe Abschnitt "Saatgutregelung für den biologischen Futterbau")
Zwei- bis dreijährige Mischungen
(230er und höhere)
 Stufe 2 (Bio = Regel)Biomischungen mit mindestens 80 Prozent Bioanteil (Erläuterung siehe Abschnitt "Saatgutregelung für den biologischen Futterbau")
Mit Ausnahme Mischung SM 240 CH 60 % Bioanteil
Dreijährige Mischungen
(300er)
 Stufe 2 (Bio = Regel)Biomischungen mit mindestens 80 Prozent Bioanteil (Erläuterung siehe Abschnitt "Saatgutregelung für den biologischen Futterbau")
Mehrjährige Mischungen
(400er)
 Stufe 2 (Bio = Regel)Biomischungen mit mindestens 50 Prozent Bioanteil (Erläuterung siehe Abschnitt "Saatgutregelung für den biologischen Futterbau")
Mischungen für Übersaaten
(U-Mischungen)
 Stufe 2 (Bio = Regel)Verschiedene Angebote mit 80 oder 50 Prozent Bioanteil (Erläuterung siehe Abschnitt "Saatgutregelung für den biologischen Futterbau")
Gründüngungsmischungen Stufe 2 (Bio = Regel)Biomischungen mit mindestens 60 Prozent Bioanteil (Erläuterung siehe Abschnitt "Saatgutregelung für den biologischen Futterbau")
Untersaaten Ackerbau mit Futternutzung Stufe 2 (Bio = Regel) 
Saatgut für Biodiversitätsförderflächen (BFF)Wiesen und Weiden:
• Extensiv genutzte Wiese
• Wenig intensiv genutzte Wiese
Acker:
• Ackerschonstreifen
• Buntbrache
• Rotationsbrache
• Saum auf Ackerflächen
• Nützlingsstreifen, ein- und mehrjährige
Stufe 3 (Bio =Wunsch)Es müssen die vom BLW bewilligten Mischungen genutzt werden.
Es können konventionelle Mischungen verwendet werden. Es sind verschiedene Mischungen mit hohem Bioanteil verfügbar.
Bei der Auswahl von Saatgutmischungen sollte darauf geachtet werden, dass regional vorkommende Arten enthalten sind.
Es wird empfohlen, sich beim kantonalen Naturschutzamt zu informieren.
SpezialmischungenFolgende Standardmischungen stehen
noch nicht in Bioqualität zur Verfügung:
Stufe 3 (Bio = Wunsch)• 326 Esparsette-Gräser Mischung
• 360 Gras-Weiderotklee Mischung
• 362 Gras-Weiderotklee Mischung
• 444 Wiesenfuchsschwanz Mischung
• 450, 451, 455 Ausdauernde Heuwiese
• 462 trockenresistente Mischung mit Rohrschwingel
• 480 Dauerweidemischung
• 481 Weiden in Höhenlagen
• 485 Pferdeweide
• U 431 AR Übersaatmischung
• U 444 AR Übersaatmischung
Spezialmischungen• Untersaaten im Gemüse-, Kräuter-,
Ackerbau ohne Futternutzung
• Untersaaten im Obst und Rebbau
• Kleintierweiden und - auslaufbegrünungen
• Rekultivierungs-, Begrünungsmischungen
Stufe 3 (Bio = Wunsch)verschiedene Mischungen
SpezialmischungenExtensive Blumenwiesen, artenreiche HeuwiesenStufe 3 (Bio = Wunsch)verschiedene Mischungen mit hohem Bioblumenanteil verfügbar!
Einzelkomponenten Stufe 2 (Bio = Regel)diverse Sorten; Arten, welche bezüglich Sorte, Keimfähigkeit und Reinheit den Empfehlungen und Normen der VESKOF entsprechen, müssen in Bioqualität verwendet werden.

Legende

Bewertung (gestützt auf empfohlene Sortenliste von Swissgranum):
+ + + sehr gut
+ + gut
+ mittel bis gut
Ø mittel
– mittel bis schwach
– – schwach
– – – sehr schwach/spät

● geeignet
○ nicht geeignet

n.g. nicht geprüft
k.A. = keine Angaben

Kat. = Züchtungskategorie (siehe Bio Suisse RL 2.2.2.6)
NEL =  Netto Energie-Laktation

Saatgutregelung für den biologischen Futterbau

(Grundlage: Bio Suisse Richtlinien, Stand 20.01.2026)

Die Händler von Futterbausaatgut haben sich bemüht, biologische Komponenten für die Schweizer Standardmischungen (dreistellige Nummern!) gemäss der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Futterbaues (AGFF) und den Sortenempfehlungen nach VESKOF-Normen (Swiss-Seed) zu erhalten. Zusätzlich bieten die Firmen auch Hausmischungen mit und ohne AGFF-Label an.

Die Akteure der Branche sind bemüht, den Bioanteil der Mischungen stetig zu erhöhen. Es gilt im aktuellen Jahr folgende Regelung:

  • Einjährige (AGFF 100er), Zweijährige (AGFF 200er), Zwei- bis Dreijährige Mischungen (AGFF 230er und höher) und Dreijährige Mischungen (AGFF 300er) müssen mindestens 80 Prozent Biosaatgut enthalten.
  • 400er Mischungen (AGFF 400er) müssen mindestens 50 Prozent Biosaatgut enthalten.

Wer Mischungen oder Einzelkomponenten mit weniger als 80 oder 50 Prozent Bioanteil einsetzen möchte, muss ein Gesuch auf organicxseeds.ch mit schlüssiger Begründung stellen.

Spezialmischungen müssen den AGFF-Mischungen entsprechend (100er - 400er) mit den minimalen Bioanteilen gemischt werden.

Vorgekeimtes oder ummanteltes Saatgut, Zusatz von Wachstumsförderern

Vorkeimen (Priming), Beschichtungen (Coatings und Pillierungen, sowie Färbungen) sind auch für biologisches Saatgut und Mischungen zugelassen. Allerdings muss das konfektionierte Saatgut frei von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und Kunstdüngern sein. Der Lieferschein muss einen entsprechenden Vermerk aufweisen.

Keimbeschleunigte Wiesenrispe (Markennamen: «Highspeed», «Speedkeimung» und «Turbo») und der Zusatz von Wachstumsförderern auf Basis von Mikroorganismen, zum Beispiel Algen und Pseudomonas-Bakterienpräparaten (Markennamen wie z. B. «Headstart» etc.) wurden als biotauglich bewilligt.

Mantelsaatgut darf im biologischen Landbau eingesetzt werden, sofern das Herstellungsverfahren biozertifiziert ist.

Weitere Informationen dazu siehe Betriebsmittelliste Seite 9, «Saathilfsmittel».

Züchtungsmethoden

Gemäss Weisung «Vermehrungsmaterial» in den Bio Suisse Richtlinien Teil II, 2.2 haben Sorten aus biologischer Züchtung Vorrang gegenüber Sorten aus konventioneller Züchtung. Zur Orientierung werden die Sorten einer von fünf Kategorien zugeteilt. Die Züchter können bei Bio Suisse eine Prüfung der Kategorie beantragen:

  • Kat I: Biozüchtung (gemäss Bio Suisse)
  • Kat. II: Gezüchtet für den Biolandbau
  • Kat. III: Konventionell gezüchtet (erlaubt im Bio, ohne weitere Info)
  • Kat. IV: Züchtungsmethode nicht kompatibel mit dem Biolandbau, z.B. Zellfusion bei Kohlarten und Chicorée (CMS)
  • Kat. X: alte, erhaltenswerte Sorten, Wildherkünfte etc.

Saatgutverfügbarkeitsstufen

Stufe 1 -  Keine Genehmigung für Erwerbsanbau

  • Dieser Gruppe sind Arten zugeteilt, für die ein ausreichendes praxistaugliches Sortenangebot aus Biovermehrung vorhanden ist.
  • Für den Erwerbsanbau muss Biosaatgut verwendet werden, es gibt keine Ausnahmegenehmigung ausser für Sortenversuche, Basissaatgut für die Erzeugung von Biosaatgut und die Erhaltung der genetischen Vielfalt.

Stufe 2 - Einzelgenehmigung

  • Dieser Gruppe sind alle Arten zugeteilt, für die in der laufenden Anbauperiode ausreichend pflanzliches Vermehrungsmaterial geeigneter Produktionssorten aus Biovermehrung angeboten wird.
  • Für die Verwendung von Pflanzenvermehrungsmaterial (PVM), das nicht aus biologischer Vermehrung stammt, muss vorgängig auf organicxseeds.ch eine Ausnahmegenehmigung unter Angabe einer schlüssigen Begründung eingeholt werden. 

Stufe 3 - Generelle Genehmigung

  • Dieser Gruppe sind Arten zugeteilt, für die es bisher kaum biologisch vermehrte, im Bioanbau bewährte Sorten gibt oder eine grösstmögliche Sortenvielfalt ermöglicht werden soll.
  • Gemäss Bioverordnung (BioV.) Art. 13a, Abs. 1 und 2 ist eine Bestätigung der Nichtverfügbarkeit für den Einsatz von konventionellem PVM in Stufe 3 seit 01.01.2025 verpflichtend.
  • Soll nicht biologisches PVM eingesetzt werden,  muss  gemäss BioV. Art 13a Abs. 4 auf organicxseeds.ch eine Bestätigung erstellt werden, dass das gewünschte pflanzliche Vermehrungsmaterial in biologischer Qualität nicht verfügbar war, wobei automatisch die eingesetzte Menge und Sorte gemeldet wird. Diese Bestätigung muss bei der Kontrolle vorgewiesen werden.
  • Gemäss BioV. Art. 13a Abs. 1 und 2 muss die Nichtverfügbarkeit auch für PVM von Zierpflanzen, Saatgut für Biodiversitätsflächen, Heil-, Küchen- und Gewürzkräuter sowie Gemüse nachgewiesen werden. Die Erstellung einer Bestätigung auf organicxseeds.ch wird auch bei diesen Kulturen empfohlen, ist aber in diesen Fällen bis 31.12.2029 nicht verpflichtend (gemäss BioV. Artikel 39o). Als Alternative ist zum Beispiel ein Screenshot möglich. 

Die Biosaatgutstelle erteilt kostenlos Auskunft und stellt Bestätigungen aus zu:

  • Aktueller Verfügbarkeit von Sorten und deren Einstufung
  • Registrierung, Anmeldung und Nutzung von organicxseeds.ch
  • Meldungen von Sortenanbauversuchen

Wann braucht es eine Ausnahmebewilligung?

  • Für die Verwendung von konventionellem, ungebeiztem Saatgut der Stufen 1 und 2. Für Saatgut der Sufe 3 ist ab 2025 eine Bestätigung Pflicht (diese kann selbst auf organicxseeds.ch erstellt werden)
  • Bei Verwendung von Saatmischungen mit weniger als 80 oder 50 Prozent Bioanteil im Futterbau.
  • Anbauversuche mit Sorten, die noch nicht aus Biovermehrung lieferbar sind, können in nicht marktrelevanten Mengen mit einer Ausnahmebewilligung durchgeführt werden.
  • Der Anbau seltener erhaltenswerter Sorten, für die kein Biosaatgut erhältlich ist, ist mit Ausnahmebewilligung der Biosaatgutstelle möglich (bei Stufen 1 und 2).
  • Konventionelles, ungebeiztes Vorstufensaatgut zur Produktion von Biosaatgut darf mit einer Ausnahmebewilligung benutzt werden.

Wann braucht es keine Ausnahmebewilligung?

  • Auf Stufe 3 (Bio = Wunsch) ist die Verwendung von Biosaatgut freiwillig. Konventionelles, ungebeiztes Saatgut darf ohne Meldung an die Biosaatgutstelle eingesetzt werden. Ist die gewünschte Sorte in Bioqualität verfügbar, so muss entsprechendes Biosaatgut eingesetzt werden. Eine Bestätigung der Nichtverfügbarkeit kann jederzeit nach dem Einloggen auf organicxseeds.ch heruntergeladen werden.

Wer muss das Gesuch für eine Ausnahmebewilligung einreichen?

  • Der*die Produzent*in ist für den Antrag der Ausnahmebewilligung verantwortlich, welcher bei der Betriebskontrolle vorgewiesen werden muss. Bei Vertragsanbau kann der Auftraggeber oder Lohnunternehmer ein Sammelgesuch für alle beteiligten Produzent*innen einreichen.
  • Wenn auf Stufe 2 kein Bioangebot der gewünschten Unterart mehr verfügbar ist, können die Händler für ihre Kunden und Kundinnen nach vorheriger Rücksprache mit der Saatgutstelle ein Sammelgesuch einreichen.

Wie kann das Gesuch eingereicht werden?

  • Gesuche für Ausnahmebewilligungen müssen auf organicxseeds.ch gestellt werden. Detaillierte Informationen zum Vorgehen sind auf Bioaktuell > Pflanzenbau > Saat- und Pflanzgut oder direkt auf organicxseeds.ch zu finden. Eine Anleitung (PDF) ist auf der Startseite erhältlich.
  • Nur in Ausnahmefällen ist eine Gesuchsstellung per Telefon möglich.
  • Der Antrag kostet Fr. 10 pro Sorte, minimal Fr. 50 pro Bewilligung. Sammelgesuche erhalten einen Zuschlag von mindestens Fr. 50, je nach Aufwand auch mehr. Wenn auf Stufe 2 kein Bioangebot der gewünschten Unterart mehr verfügbar ist, sind Ausnahmebewilligungen kostenlos.

Der*die Endproduzent*in muss zum Zeitpunkt der Saat, respektive der Pflanzung, im Besitz der Ausnahmebewilligung sein.

Kontakt

Biosaatgutstelle
Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL
Ackerstrasse 113, 5070 Frick
Tel. 062 865 72 08
teambiosaatgut(at)fibl.org
Bioaktuell > Pflanzenbau > Saat- und Pflanzgut

Impressum

Herausgeber
Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL
Ackerstrasse 113, 5070 Frick, Schweiz
info.suisse(at)fibl.org, fibl.org

Bio Suisse
Peter Merian-Strasse 34, 4052 Basel
bio(at)bio-suisse.ch, bio-suisse.ch

Saatguteinstufung
Saatguteinstufung: Fachkommission Ackerkulturen Bio Suisse, FiBL Biosaatgutstelle in Zusammenarbeit mit Vertretern des Saatguthandels. Als Grundlage für die Sortenliste dienen die Sortenprüfung und die empfohlenen Sortenlisten von Agroscope (Swissgranum) und der AGFF sowie der Nationale Sortenkatalog, sowie Sortenprüfungen im Ausland.

Autoren
Matthias Klaiss, FiBL

Redaktion
Serina Krähenbühl und Gilles Weidmann, FiBL

Bezug
sortensuche.bioaktuell.ch
Das aktuelle Angebot an Biosaatgut und Mischungen finden Sie auf www.organicxseeds.ch, dort sind auch die Kontakte der jeweiligen Händler zu finden.