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Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

Pferde

Pferde werden heute auch auf Biobetrieben vor allem für den Freizeitgebrauch gehalten. Die Fütterung der Pensionspferde regelt Bio Suisse speziell. Stallbaulich gelten für neue oder neu eingerichtete Ställe die Bestimmungen nach RAUS und die der neuen Tierschutzverordnung. Für schon bestehende Ställe gibt es Übergangsvorschriften. Ab dem Jahr 2011 dürfen Pferde nicht mehr angebunden gehalten werden. Wird die bestehende Anbindehaltung in eine Gruppenhaltung überführt, so muss sichergestellt werden, dass jedes Pferd ausserhalb der Einsatzzeiten genügend Zeit zum Ruhen und Fressen hat. Wird dies gut umgesetzt, so ist die Gruppenhaltung von Arbeitspferden sehr tiergerecht und auch arbeitswirtschaftlich vorteilhaft.
 

 

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