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Weinbereitung: Unsicherheiten vermeiden

Die Beliebtheit von Bioweinen hat stark zugenommen. Biologischer Wein unterliegt strengen Herstellungsvorgaben, und es darf nur eine eingeschränkte Zahl von Hilfsstoffen eingesetzt werden. Doch wie ist sichergestellt, dass diese Produkte die Vorgaben der Bioverordnung, Bio Suisse oder Demeter erfüllen?

Um Unsicherheiten bei der Bioweinbereitung zu vermeiden und das Auffinden erlaubter Produkte zu erleichtern gibt das Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL die Betriebsmittelliste für die Weinbereitung heraus, die erstmals im Herbst 2022 publiziert wurde.

Die Betriebsmittelliste für die Weinbereitung deckt die Anforderungen der Bioverordnung sowie die Richtlinien von Bio Suisse und Demeter für Traubenwein, Obstwein und Honigwein ab. Sie hat einen empfehlenden Charakter für alle in der Schweiz produzierende Biowinzerinnen und Biowinzer sowie für Biokellereien.

Die Liste wird vom FiBL in Zusammenarbeit mit Bio Suisse und Demeter herausgegeben und den Biowinzerinnen und Biowinzern sowie Kellereien gratis zur Verfügung gestellt.

Vorteile für Biokellermeister und Biokellermeisterinnen

  • Freier Zugang zu Informationen über konforme Produkte
  • Transparenz und Überblick über die erlaubten Betriebsmittel: Zutaten, Zusatzstoffe, Mikroorganismen und Verarbeitungshilfsstoffe
  • Filter in der Online-Suche ermöglichen eine gezielte Suche nach Produktionsstandard (Bioverordnung, Bio Suisse-, Demeter-Richtlinien)

 Vorteile für Produktehersteller und Händlerinnen und Händler

  • Liste erreicht alle Schweizer Biokellermeister und Biokellermeisterinnen
  • Überprüfung der Biotauglichkeit der jeweiligen Produkte
  • Aufnahme von Produkten (Zutaten, Zusatzstoffe, Mikroorganismen und Verarbeitungshilfsstoffe) in die Betriebsmittelliste kann beworben werden
  • Für aufgenommene Produkte kann online eine Listungsbestätigung erstellt werden

Weiterführende Informationen

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 17.04.2023

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