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Beim Tierzukauf von Wiederkäuern gibts klare Regeln von Bio Suisse

Meldung  | 

Bio Suisse erinnert in diesem Artikel an die Regelungen zum Tierzukauf. Diese verlangen prioritär den Zukauf von Biotieren, allerdings gibt es diverse Ausnahmeregelungen. Tierkäufe, die den Richtlinien widersprechen, werden mit Sanktionen bestraft.

Biobetriebe müssen wenn möglich Tiere aus anderen Biobetrieben kaufen, allerdings gibt es auch Ausnahmen. Foto: Bio Suisse, Markus Spuhler

Auf Knospe-Betrieben müssen in erster Linie alle zugekauften Nutztiere aus Knospe-Betrieben stammen. Es ist auch gestattet, Tiere von Bundesbiobetrieben zu erwerben, wobei hierbei eine spezifische Wartefrist für die Knospe-Vermarktung der Tiere einzuhalten ist.

Hobbytiere gehören zu den Ausnahmen
Unter bestimmten Voraussetzungen erlauben die Biorichtlinien den Zukauf nicht biologischer Tiere. Nicht biologische männliche Zuchttiere, Hobbytiere, Tiere der Pferdegattung, welche nicht zur Nahrungsmittelproduktion eingesetzt werden, sowie Ersatzkälber dürfen ohne Ausnahmebewilligung zugekauft werden. Beim Zukauf von Ersatzkälbern ist eine Meldung an die Zertifizierungsstelle nötig.

Die Nichteinhaltung der Vorgaben von Bio Suisse zieht Sanktionen nach sich, deren Art und Umfang gemäss dem Sanktionsreglement von Bio Suisse im Rahmen der Kontrolle festgelegt werden.

Zukauf nicht biologischer Tiere mit Ausnahmebewilligung
Wenn Tiere aus Bio-Betrieben nicht verfügbar sind, können unter folgenden Bedingungen Ausnahmebewilligungen von der Zertifizierungsstelle beantragt werden: Bei einer erheblichen Ausweitung der Haltung (um mind. 20 %), Rassenumstellung, einem Aufbau einer neuen Tierproduktion, gefährdeten Rassen (ProSpecieRara) oder nach einer Seuchensituation.

Diese Ausnahmen sind kostenpflichtig und können bis zu maximal 40 % des gewünschten Endbestands beantragt werden.  Handelt es sich um eine Nischenrasse (Bio Suisse führt eine Liste), haben die Zertifizierungsstellen ausserdem die Möglichkeit Bewilligungen für nicht biologische weibliche Jungtiere im Umfang von max. 10 % des Bestandes an ausgewachsenen Tieren auszustellen. 

Für den Kauf von nicht biologischen weiblichen Jungtieren gefährdeter Rassen in einem Umfang von maximal 10 % des Bestands an ausgewachsenen Tieren ist lediglich eine Meldung an die Zertifizierungsstelle erforderlich.

15 Sanktionspunkte pro Tier der Rindviehgattung
Der Zukauf nicht biologischer Tiere der Rindviehgattung ohne Ausnahmebewilligung bzw. Meldung wird mit 15 Punkten pro Tier sanktioniert. Bei den Ziegen und Schafen sind es 10 Punkte pro Tier. Verstösse, die in der Summe 110 Punkte oder mehr ergeben, führen zu einer Aberkennung des Knospe-Betriebes.

Céline Girod, Bio Suisse

Weiterführende Informationen

Bio-Tiere auf dem Bio-Marktplatz Biomondo (www.biomondo.ch)
Auskunft bei Bio Suisse: Email landwirtschaft@bio-suisse.ch, Tel. 061 204 66 05 

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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